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Muß ich nach Angebotsrücknahme,dann noch als "Nachrutscher", den Artikel nehmen?

Hallo,

bin grad so ziemlich verzweifelt wegen folgendem Problem.

Habe bei einer Auktion mitgeboten und wurde auch direkt überboten. Bin dabei auch schon etwas über die Schmerzgrenze hinaus gegangen. War zu keinem Zeitpunkt Höchstbietender. Damit war die Sache dann auch für mich erledigt. Doch urplötzlich und mitten in der Nacht trat der Höchstbietende von seinem Gebot zurück. Angeblich falsches Gebot,was man ja doch gleich sehen sollte. Dieser "sah" es dann doch erst einen guten Tag(bzw.Nacht) später. Nun beendete dann auch noch der Verkäufer das Angebot (gute 2 Tage) vorzeitig. Frage: Bin ich verpflichtet die Ware zu nehmen? Habe mich ja auch schon anderweitig umgeschaut,weil ich ja überboten war.

Vk droht ja nun gleich mit Anwalt und wird ausfallend.

Hoffe es gibt Hilfe! Danke und MfG.

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