27-08-2018 12:14 - bearbeitet 27-08-2018 12:15
Hallo,
laut Gesetz muss jeder gewerbliche Verkäufer, während der 1. 6 Monate Gewährleitung leisten.
Multimedia24h verweist aber auf den Herrsteller Samsung uind lehnt somit jegliche Gewährleistung ab.
Was kann ich tun. ???
Wäre für Tipps dankbar.
ICH würde per Einschreiben/Rückschein eine klar datierte Frist setzen und nennen der Folgen bei fruchtlosem Verstreichen, zB Anwalt, Verbraucherzentrale oä.
Außerdem - der bessere Knackpunkt und sofort ausdrucken - ist die Widerrufbelehrung fehlerhaft.
Einmal 1 Monat und dann 14 Tage, die Konsequenzen für den VK sind bei widersprüchlicher Belehrung so, dass es gar keine gegeben hat, quasi unbefristet "Rückgaberecht", das musst du aber natürlich mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen.