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Multimedia24h verweigert Gewährleistung und verweist auf den Hersteller. Während der 6 Monatsfrist

Hallo,

 

laut Gesetz muss jeder gewerbliche Verkäufer, während der 1.  6 Monate Gewährleitung leisten.

Multimedia24h verweist aber auf den Herrsteller Samsung uind lehnt somit jegliche Gewährleistung ab.

Was kann ich tun. ???

 

Wäre für Tipps dankbar.

 

 

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Servus @compi3

 

Du wirst feststellen,

dass auch der örtliche Handel - besonders bei mobilen Geräten - es mit den Pflichten nicht so genau nehmen möchte.

Zu gerne verweisen er auf die Herstellergarantie

und auch wenn man Dir das Gerät dann im Laden "abnimmt",

wird es oft nur als "Garantiefall" an der Hersteller versendet.

 

Das sind die Folgen davon,

dass hier keine verantwortliche Menschenseele mit Nachdruck auf die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen achtet

und man lieber darauf abgezielt hat,

dass die Wettbewerber sich schon gegenseitig aufs Dach steigen und mit Klagen überziehen.

 

Unter den Folgen leiden die Verbraucher.

 

Bei einem anderen Shop dieses Händlers habe ich auch schon gekauft.

Ich empfand die Abwicklung etwas hakig,

aber das Produkt war okay.

 

Ich meine, Dir  bleibt nun nur der Hinweis auf die entsprechenden Paragrafen und das Setzen einer datierten Frist

zur Nacherfüllung.

So Du denn Neulieferung wählen solltest,

bedenke,

dass die gewählte Art der Nacherfüllung abgelehnt werden kann,

wenn sie unverhältnismäßig wäre... vorausgesetzt, der Händler kann die Unverhältnismäßigkeit begründen.

 

Ich würde meinen,

dass ein Einwurfeinschreiben hier ausreichend wäre...

Da kann auch keiner was nicht annehmen.

Hast Du die Möglichkeit zum Faxen... mach das.

E-Mail noch dabei... ist nahezu idiotensicher.

 

Erst wenn die Nacherfüllung scheitert oder gar verweigert wird,

würde ich zurücktreten.

Dann würde ich  allerdings die Ware übereignen

und das Geld "anmahnen".

Ob dann eine Nutzungsgebühr in Abzug gebracht werden kann,

müsste man sehen.

 

Es ist übrigens nicht mehr so,

dass bei fehlerhafter WRB die Widerrufsfrist ewig und drei Tage läuft.

Seit einigen Jahren läuft sie "nur" noch ein Jahr und 14 Tage.

 

 

 

 

 

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