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Nach Frage zum Eigentumsnachweis eines ersteigerten Artikel bricht Verkäufer den Kauf ab.

idletheo
In den Startlöchern

Hallo zusammen,

 

habe bei mattkr16 sehr kurzentschlossen einen neuen Router ersteigert (Artikelnummer 263805465868).

 

Erst nach der Auktion habe ich bemerkt, dass der Verkäufer neu bei ebay ist, keine Bewertung hat und diesen Router drei mal als brandneu als Privatverkauf anbietet. Daneben noch Uhren und Schmuck, auch brandneu.

 

Da ich vor einiger Zeit auf einen Verkäfer hereingefallen bin, der geklautes Werkzeug bei ebay vertickt hat, wollte ich vor Überweisung (paypal war nicht möglich) einen Eigentumsnachweis in Form einer Rechnung sehen und gebeten eine Kopie seines PA an mich zu mailen.

 

Die Antwort war erstaunlich: Ich hätte es wohl nicht so mit dem Datenschutz!

Kurz danach wurde der Verkauf ohne Begründung abgebrochen. Der Router steht mittlerweile wieder zum Verkauf.

 

Was meint ihr, habe ich überzogen mit meiner Forderung nach der Rechnung und Kopie des PA?

Wie soll man sich vor möglicher Hehlerware schützen?

 

Grüße

Gesamtes Thema betrachten

Tja,

 

Fragen stellt man VOR dem Kauf.

Man schaut sich auch den Verkäufer VOR dem Kauf an - Bewertungen usw.


Und das Versendung einer PA-Kopie ist schlichtweg verboten. Mit der Personalausweisnummer kannst du weiß sonst was machen.

 

Deine Forderung NACH Kauf war jedenfalls nicht rechtens.

 

Sollte dies ein Verkäufer sein mit Standort Deutschland und völlig überraschend kommt eine IBAN aus einem anderen Land (Polen/Rumänien/Litauen - um mal eine Fälle aus dem Forum hier mal aufzugreifen), dann kannst du eine Unsicherheitseinrede machen und hast andere Möglichkeiten.


Wenn dein Verkäufer dir einen Nichtzahlereintrag verpaßt, dann hat er leider recht.

 

Möglicherweise ist der Account auch gehackt - aber du schreibst ja nicht, wer der Verkäufer ist / welche Artikelnummer das ist.

 

 

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