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Negative Bewertung - Brief vom Anwalt

Guten Abend zusammen. Ich muss euch mal um eure Meinung bitten.
Kurze Schilderung zum Fall:

Habe mir ein Raumteiler (Regal) bei ebay gekauft (40€ aber nie wieder -.-) das Regal kam paar Tage später an und es war kaputt (also 2 Seiten des Regals in der Mitte durchgebrochen). Dann ging es hin her hin her weil ich das Regal zurücksenden wollte aber die meinte auf meine Kosten.. naja um jetzt nicht den kompletten Schriftverkehr zu erwähnen kurz und knapp: Habe diesem Verkäufer eine negative Bewertung geschrieben mit den Worten : ,,Ware kam kaputt an. Wollte es zurücksenden aber sollte die Versandkosten selbst tragen,,. Paar Tage später, also heute, habe ich einen Brief vom Anwalt erhalten, dass ich doch diese falsche Äußerung bis zum xxx bei eBay zu löschen habe, da es sonst vors Gericht geht und ich die Kosten trage blablabla..

Jemand von euch schonmal sowas erlebt? Ich meine jetzt nicht, dass es im Gesetz steht, dass der VK das Recht auf Nachbesserung hat usw. Es geht wirklich nur um meine Bewertung und dem Brief vom Anwalt. Danke schonmal im Vorfeld 🙂
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Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @ljuba_21

 

Wenn du die Wahrheit geschrieben hast dann würde ich nichts zurücknehmen.

 

Außerdem kannst du das auch nicht.

 

Zur Bewertungsänderung müsste der Verkäufer einen Antrag stellen.

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