12-12-2018 14:32
Hallo liebe Community,
ich habe Mitte November ein Brettspiel per Sofortkauf von einem gewerblichen Verkäfer erworben. Das Spiel wurde als gebraucht, aber im guten Zustand beworben (ohne weitere Angaben). Lieferung etc. alles top. Der Preis war sehr günstig im Vergleich zu ähnlichen Angeboten. Als ich das Paket dann geöffnet habe (ca. 3 Wochen später da im Ausland zu der Zeit, aber immer noch innerhalb der Rückgabefrist des Verkäufers), sah ich, dass einige Spielkomponenten komplett fehlten (Aufkleber, über 70 Holzspielsteine verschiedener Art alle nicht mit dabei).
In dem Zustand ist das Spiel nicht spielbar. Es sei denn, ich bastele mir die Komponenten selbst.
Also stellte ich einen Antrag auf Rückgabe mit Fotos. Der Verkäufer bot mir (bisher) aber nur eine Teilrückzahlung (2/3 des Preises) an.
Weiß jemand, wie diese Situation rechtlich aussieht? Habe ich ein Recht auf volle Erstattung des Kaufpreises plus Rückporto?
Oder habe ich Pech gehabt, weil der Artikel nun mal als gebraucht markiert war und ich die Unvollständigkeit dem Verkäufer nicht beweisen kann? In dem Fall läge der Verlust für mich (Teilrückerstattung plus Rückporto) bei rund 50% des Kaufpreises...
LG, Janina
Hallo @iruka487,
eine Antrag über eBay wegen "Abweichung von der Beschreibung" wurde ja bereits gestellt.
Das Angebot von den 2/3 des Preises kann man im Fall ablehnen, dann muss der Verkäufer die Rückgabe bestätigen.
Vermutlich wollte er es einfach mal probieren. Bringt aber nur bei PayPal-Zahlung wirklich das Geld.
Rechtlich gesehen, hast Du ein Anrecht auf Erfüllung des Kaufvertrages. Momentan ist die Ware unvollständig, daher mangelhaft.
Da der Sachmangel wohl nicht beseitigbar ist, bleibt nur ein Preisminderung (hier wohl nicht sinnvoll) bzw. Rückabwicklung.
Bei der Rückabwicklung dürfen Dir natürlich keine Kosten entstehen. Der Sachmangel wurde glaubwürdig vorgetragen, die Beweispflicht der Mangelfreiheit liegt beim Verkäufer.
Grüße
moebel-halser
@iruka487 schrieb:Hallo liebe Community,
ich habe Mitte November ein Brettspiel per Sofortkauf von einem gewerblichen Verkäfer erworben. Das Spiel wurde als gebraucht, aber im guten Zustand beworben (ohne weitere Angaben). Lieferung etc. alles top. Der Preis war sehr günstig im Vergleich zu ähnlichen Angeboten. Als ich das Paket dann geöffnet habe (ca. 3 Wochen später da im Ausland zu der Zeit, aber immer noch innerhalb der Rückgabefrist des Verkäufers), sah ich, dass einige Spielkomponenten komplett fehlten (Aufkleber, über 70 Holzspielsteine verschiedener Art alle nicht mit dabei).
In dem Zustand ist das Spiel nicht spielbar. Es sei denn, ich bastele mir die Komponenten selbst.
Also stellte ich einen Antrag auf Rückgabe mit Fotos. Der Verkäufer bot mir (bisher) aber nur eine Teilrückzahlung (2/3 des Preises) an.
Weiß jemand, wie diese Situation rechtlich aussieht? Habe ich ein Recht auf volle Erstattung des Kaufpreises plus Rückporto?
Oder habe ich Pech gehabt, weil der Artikel nun mal als gebraucht markiert war und ich die Unvollständigkeit dem Verkäufer nicht beweisen kann? In dem Fall läge der Verlust für mich (Teilrückerstattung plus Rückporto) bei rund 50% des Kaufpreises...
LG, Janina
Servus @iruka487
Mir ist das beim Kauf von Gebrauchtspielen leider auch schon passiert.
Wenn auch nicht in einem derartig drastischen Umfang.
Wenn man sich dann ganz brav am BGB abarbeitet,
hat ein VK auch im zivilrechtlichen Streitfall schlechte Karten.
Zuerst erkläre ich dem VK,
dass ich (Nach)Erfüllung erwarte.
Da bliebe ihm die Wahl der Nachsendung der Teile
oder einer Neuzusendung.
Das kannst Du als Verbraucher wählen.
Ist bei Stückgut nicht so einfach.
Ich setze dann eine datierte Frist zu dieser Nacherfüllung.
Verstreicht diese
oder weigert sich der VK,
kündige ich an,
dass ich a) dann vom Kauf zurücktrete
und b) den ganzen Zinnober auch teuer mit Einschreiben, Zustellung etc. durchziehen kann.
Muss ich - weil er nicht nacherfüllen kann oder will - vom Kauf zurücktreten,
gehe ich mit der Rücksendung durchaus in Vorleistung.
Aber ich bin auch gewillt,
das ganze wirklich bis zum bitteren Ende "durchzumahnen".
Rechnet man das einem VK vor... also was ihn das kosten kann ...
sind die meisten recht "willg".
Es kommt übrigens immer mal vor,
dass Leute z.B. Geschenke kaufen,
für einen Anlass weglegen
und erst dann beim Verpacken gemerkt wird,
dass etwas nicht stimmt.
Das ist kein Hinderungsgrund für eine "Reklamation".
Problematisch ist es immer,
wenn die Leute gleich Rückabwicklung und Erstattung verlangen.
Das könnte ein Händler dann freilich nach mehreren Wochen auch so deuten,
dass man das Spiel fleißig genutzt und die Teile verbaselt hat
und nun einfach mal ihm den Schaden unterjubeln wollte.
Verlangt man aber die Teile nach,
ist diese Annahme schon deutlich unwahrscheinlicher.
Hast Du in China gekauft? Dann bist Du auf good will angewiesen.
Hast Du in Deutschland gekauft? Dann ist das BGB hilfreich.
Gebraucht heißt nicht, dass Teile fehlen dürfen. Du hast andererseits das Problem, dass Du Dich erst 3 Wochen nach Kauf erst gekümmert hast. Kannst Du nachweisen, dass Du im Urlaub warst? Sonst sähe es eher schlecht aus, denn die Teile könnten ja in der Zwischenzeit auch bei Dir abhanden gekommen sein.