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Nur Teilerstattung bei unvollständigem (gebrauchten) Artikel?

Hallo liebe Community,

ich habe Mitte November ein Brettspiel per Sofortkauf von einem gewerblichen Verkäfer erworben. Das Spiel wurde als gebraucht, aber im guten Zustand beworben (ohne weitere Angaben). Lieferung etc. alles top. Der Preis war sehr günstig im Vergleich zu ähnlichen Angeboten. Als ich das Paket dann geöffnet habe (ca. 3 Wochen später da im Ausland zu der Zeit, aber immer noch innerhalb der Rückgabefrist des Verkäufers), sah ich, dass einige Spielkomponenten komplett fehlten (Aufkleber, über 70 Holzspielsteine verschiedener Art alle nicht mit dabei).

In dem Zustand ist das Spiel nicht spielbar. Es sei denn, ich bastele mir die Komponenten selbst.

 

Also stellte ich einen Antrag auf Rückgabe mit Fotos. Der Verkäufer bot mir (bisher) aber nur eine Teilrückzahlung (2/3 des Preises) an.

Weiß jemand, wie diese Situation rechtlich aussieht? Habe ich ein Recht auf volle Erstattung des Kaufpreises plus Rückporto?

Oder habe ich Pech gehabt, weil der Artikel nun mal als gebraucht markiert war und ich die Unvollständigkeit dem Verkäufer nicht beweisen kann? In dem Fall läge der Verlust für mich (Teilrückerstattung plus Rückporto) bei rund 50% des Kaufpreises... 

 

LG, Janina

 

 

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Hast Du in China gekauft? Dann bist Du auf good will angewiesen.

 

Hast Du in Deutschland gekauft? Dann ist das BGB hilfreich.

 

Gebraucht heißt nicht, dass Teile fehlen dürfen. Du hast andererseits das Problem, dass Du Dich erst 3 Wochen nach Kauf erst gekümmert hast. Kannst Du nachweisen, dass Du im Urlaub warst? Sonst sähe es eher schlecht aus, denn die Teile könnten ja in der Zwischenzeit auch bei Dir abhanden gekommen sein.

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