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Päckchen weg, Hermes erstattet ohne Versandkosten, muss ich Versandkosten erstatten

Hallo,

 

als Verkäufer habe ich ein Päckchen (kleiner Umschlag mit Schmuck drin) mit Hermes kurz vor Weihnachten verschickt. Es kam nie an. Erst habe ich bei Hermes einen Suchauftrag gestellt und nachdem nichts gefunden wurde einen Verlustantrag gestellt. 

 

Verkaufspreis 53,50, zzgl. 3,89€

 

Hermes hat mir jetzt 50,-€ Rückzahlung angekündigt (Geld ist nach 1 Woche immer noch nicht auf meinem Konto) - der Käufer will Verkaufspreis plus Versandkosten von mir zurück und ist auch nicht mehr bereit zu warten , bis das Geld auf meinem Konto angekommen ist.

 

Ist das so richtig - der Versand ist ja über Hermes erfolgt - nur leider ist das Päckchen verloren gegangen. Muss ich den kompletten Kaufpreis (inkl. Porto) an den Käufer erstatten? Die 3,50€ bin ich ja bereit drauf zu legen, da die Sendung ja auch nur bis 50,-€ versichert war.

 

Danke für Eure Hilfe

VG

Bettina

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

Hallo,

 

wie bazi Dir schon schrieb, kannst Du wirklich froh sein, dass Dir wenigstens 50 Euro erstattet werden, denn in 99 von 100 Fällen

gibt es gar nichts, denn die Versanddienstleister finden immer einen Grund, sich da herauszureden, trotz Versicherung und nachvollziehbarem Sendeweg.

Kannst ja bei Hermes nochmal nachhaken, wo die Erstattung bleibt. Dem Käufer würde ich erst das Geld erstatten, nachdem Dir der Betrag selber erstattet worden ist.

Du müsstest dem Käufer den vollen Betrag erstatten, also auch die Versandkosten. Gebe dem Käufer nochmal freundlich bescheid,

denn etwas Verständis sollte man als Käufer auch aufbringen, das ich als Verkäufer leider auch oft sehr vermisse.

 

Servus @leuchtturm_tina

 

Ich finde auch,

Du hast Glück,

dass die überhaupt etwas zahlen,

weil ein Umschlag nicht unbedingt eine geeignete Verpackung ist.

 

Siehe auch:

https://www.myhermes.de/versenden/verpacken/

und

https://www.myhermes.de/service/verpackungsrichtlinien/

 

Dazu überschreitet der Wert der Sendung den Versicherungswert.

Siehe dazu die AGB https://www.myhermes.de/agb/

unter 4.1

und 4.2.3.

 

Mehr als € 50,00 gibt es bei Päckchen nicht.

Nach meiner persönlichen Erfahrung wird das Porto durchaus miterstattet,

wenn Warenwert und Porto in der Summe unter € 50 bleiben bzw. die nicht übersteigen.

Antworten (3)

Antworten (3)

Päckchen ist nur bis 50,00 Euro versichert, Rest Dein Problem.

 

Den Versandanteil solltest aber zurückbekommen.

Einspruch ! Der Käufer hat nur Anspruch auf die entsprechende Rückerstattung des Versenders. Ich setze voraus, dass der Versand als Hermes Päckchen Vertragsbestandteil war, dann gibt es nur soviel zurück, wie der Versender im Verlustfall zahlt.

Als "privater VK" (Hustenanfall !)  mit knapp 200 Auktionen würde ICH allerdings den Ball ganz, ganz flach halten ...

Du kannst ja erstmal froh sein, das du überhaupt was bekommst.

 

Die meisten Versandunternehmen hätten dir gar nichts erstattet, wenn der Artikel unterversichert war.

 

Das du das Geld für die Versandkosten nicht erstattet bekommst ist so auch richtig, in den Versandkosten, sind ja auch die kosten für den Versicherungsschutz drin und die nimst du ja jetzt in Anspruch.

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