25-09-2018 11:53
Ich habe ein Sideboard bei einem deutschen Händer (über 100.000 Bewertungen) gekauft. Das einzige positive war das schnell geliefert wurde. Beim zusammenbauen musste ich dann feststellen das falsche Scharniere und falsche Schubladenschienen geliefert wurden. Der Händler lieferte dann die gleichen falschen Schienen nochmal, die Scharniere wurden nicht geliefert. Dazu kam noch das Bohrungen an der falschen Stelle vorhanden waren. Der Händler, PayPal und eBay bekamen zahlreiche Fotos von diesem Schrottmöbelstück. Eine Rezension von diesem Möbelstück habe ich veröffentlicht.
Einen Fall hatte ich bei PayPal eröffnet. Als ich dann PayPal eingeschaltet habe und die Taste "Enter" betätigt habe, war fast sofort eine Nachricht von PayPal in meinem E.-Mail Postfach. Das konnte ich sehr gut verfolgen, da ich 2 Fenster auf dem Bildschirm geöffnet hatte, links E.-Mail, rechts PayPal. In der Mail stand dann: "Wir haben zu Gunsten des Verkäufers entschieden", ohne jegliche Begründung. Auf Nachrichten oder Beschwerden bezüglich der Begründung hat PayPal nicht reagiert. Aufgrund diesen Verhaltens wollte ich mein Konto bei PayPal löschen, ging nicht, angeblich war eine Transaktion noch offen, was völliger Unsinn ist. Also hat PayPal von mir eine Nachricht mit einem rechtsicheren Text bekommen, das ich dieses Konto nicht mehr nutze und auch keine Haftung übernehme.
PayPal = Verkäuferschutz, damit Schrott verkauft werden kann.
Ja... Servus... der @gk4788
Da hat aber auch immer einer Probleme mit dem Laden hier.
Interessante Rezension:
Billigware...
Oh, surprise ... surprise ....

bei 80 Euronen frei Haus.
Dennoch:
Will man eine ordentliche Nacherfüllung nutzt man E-Mail, Fax und idealerweise noch Post...
als Verbraucher an Händler sollte im Zusammenhang mit anderen Kontaktmöglichkeiten Einwurfeinschreiben reichen.
Datierte und angemesse Frist nicht vergessen.
Kommt nichts,
erfolgen Rücktritt,
Rücksendung, erneute Forderung, Mahnbescheid...
Wenn so ein Laden nicht gerade pleite ist,
klappt das eigentlich ganz gut bei unwilligen Verkäufern.
Dass Paypal hier den Fall zugunsten des Verkäufers schließt,
ist nicht der "normale" Verlauf !!!
@excludio
Oh, surprise,
da hat einer nur eine Rezension gelesen.
Billigware ja, aber aus China.
Da hat einer Probleme meine Fragen vernünftig zu beantworten. Für "offiziellus" ist es ein Laden, für mich immer noch eine "Plattform". Lächerlich machen, Belehrung, Belehrung, nein danke!
Parallel zu eBay und PayPal habe ich den Händler natürlich auch angeschrieben.
Rücksendeschein kam über 20 kg, das Board wiegt aber 33 kg.
Rücksendung konnte nicht stattfinden. Auf eigene Kosten mal eben 33 kg
versenden und dann nicht erstattet bekommen? Nein!
Wenn man Fehler an einem Board feststellt, muss es zusammengebaut sein.
Der Theoretiker ignoriert das, der Praktiker muss das Board auseinander bauen
und wieder verpacken.
Ist ähnlich wie bei einem Umzug, je öfter Möbel ab-und aufgebaut werden desto
instabiler werden diese.
Und mit PayPal habe ich keinen Vertrag mehr, wie bereits geschrieben, aufgrund
des Verhaltens, nicht wegen der Fallschließung.
Übrigens, Inkasso-Büros sind manchmal auch eine gute Hilfe.
@gk4788
Na, wenn es für Dich im "handling" einen Unterschied macht,
ob man es als Plattform oder lakonisch als Laden bezeichnet,
ist es doch schön.
Wenn Du DEINE Belehrungen anderen gegenüber (z.B. @linaimforum ) angenhmer findest als den Gegenwind hier,
kann ich das sogar verstehen,
aber versteigen sollte man sich nicht...
Angebote von Ebay zu Beiträgen hier... ??
Was ist das denn gewesen ?
Kreativer Umgang mit der Realität ???
Bestenfalls.
Ich vermute, korrigier mich gerne,
denn hellsehen kannst offenbar nur DU,
dass Du eine Rückgabe geöffnet hattest.
DA hat man dann leider etwas enge Fristen,
hält man die nicht ein,
machen die den Fall im Sinne des VK dicht.
DAS erklärt der PLATTFORMbetreiber aber auch fein säuberlich
und in aller Ausführlichkeit.
Das BGB erklärt zudem,
dass man zunächst "nur" ein Recht auf Nacherfüllung hat.
Paypal ist bei Sachmangelhaftung beim Kauf von Gewerbetreibenden
allenfalls eine Krücke... und mit der läuft man bekanntlich schlechter als mit zwei gesunden Beinen.
Du bist ja zu Glück ein ganz Schlauer.
Deshalb dürfte es wenig Sinn haben,
Dir erklären zu wollen,
dass man Inkassokosten nicht mehr so einfach mal auf den "Gegner" abwälzen kann.
Unter solchen Umständen schon gar nicht.
Mal unabhängig vom Sachverhalt:
Man darf sich mitunter fragen,
ob gewisser Lese- und Filmstoff immer zuträglich ist.