05-09-2018 18:28
Folgendes:
Jemand verkauft einen Artikel für 4000€ als Sofortkauf mit der Variante Preisvorschlag senden.
Ich senden ihm einen Preisvorschlag von 400€, er nimmt es an und will nun zurücktreten.
Es ist ja ein Kaufvertrag zustande gekommen oder? Oder wie geht es weiter, ich bestehe darauf das ich den Artikel für 400€ bekomme.
Ich senden ihm einen Preisvorschlag von 400€, er nimmt es an und will nun zurücktreten.
Wie hat er seinen Rücktritt denn begründet?
@excludio, @Anonymous
Ich würde an der Stelle des Anbieters jetzt anfechten, Irrtum erklären und Dich als extrem dreisten Typen auf die Sperrliste setzen.
Ich kann das nicht so recht nachvollziehen, wieso man hier so auf den Fragesteller einprügelt. Ich finde nichts verwerfliches daran, solch einen Preisvorschlag zu machen, zumal man hier ja auch gar nicht weiß, inwiefern der Preis den Verkäufers nicht heillos überzogen war. Und selbst wenn nicht, dann hat doch jeder das freie Recht, Preisvorschläge zu machen, auch wenn diese weit unter dem Marktwert liegen. Es gibt auf ebay ja auch zahllose Angebote, bei denen um ein Vielfaches über dem Marktwert angeboten wird - warum sollte es umgekehrt nicht gleichermaßen legitim sein?
Dein Verkäufer beruft sich auf einen Irrtum und gut ist es.
Das dürfte nicht ganz einfach für den Verkäufer werden. Welche Irrtumsanfechtung sollte denn in solch einem Fall legitim greifen können??? Überleg mal... mit solch einer Möglichkeit könnte jeder alles erfolgreich ankämpfen - er braucht nur zu sagen "habe mich verlesen" und schon können sämtliche Willenserklärungen ex tunc vernichtet werden. Nee, nee... wenn einer nicht oder nicht richtig liest, sind die Anfechtungsmöglichkeiten arg begrenzt.
Ab davon würde eine Irrtumsanfechtung Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer auslösen.
Hallo @cuardos
"Ich finde nichts verwerfliches daran, solch einen Preisvorschlag zu machen"
Du willst jetzt aber nicht erzählen das du hier schon mal
einen Artikel für 10% des Sofortkaufpreises über einen PV bekommen hast?
Wenn doch, dann habe ich 20 Jahre immer zu hohe Preisvorschläge abgegeben.
Ich denke eher der TE hat 400 Euro geboten in der Hoffnung das der Verkäufer
nicht genau liest und den PV annimmt. (4000 Euro).
Schönen Restabend noch.
@the_trust_seller schrieb:Folgendes:
Jemand verkauft einen Artikel für 4000€ als Sofortkauf mit der Variante Preisvorschlag senden.
Ich senden ihm einen Preisvorschlag von 400€, er nimmt es an und will nun zurücktreten.
Es ist ja ein Kaufvertrag zustande gekommen oder? Oder wie geht es weiter, ich bestehe darauf das ich den Artikel für 400€ bekomme.
Servus @the_trust_seller
Ich würde an der Stelle des Anbieters jetzt anfechten,
Irrtum erklären
und Dich als extrem dreisten Typen auf die Sperrliste setzen.
Hallo @the_trust_seller!
Es ist ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen. Nun will der VK zurücktreten, weil ihm ein
Fehler unterlaufen ist, kann passieren, ist menschlich. Du möchtest den Artikel für 400 Euro
haben, man kann dir nichts vorwerfen.
Jetzt kann es natürlich sein, dass der VK gute Chancen hat, seinen Irrtum rückgängig zu
machen, danach müsstest du den Artikel einklagen.
Stelle dir doch einfach mal vor, du wärst der Verkäufer! Wie fühlt es sich an?
Wäre es nicht schön, jetzt einem mitfühlenden und verständigen Käufer gegenüber zu stehen?.
Auch dir kann es jederzeit passieren und glaube mir, Empathie ist ein gutes Gefühl.
Nun bin ich gespannt, wie du dich entscheidest.
Einen schönen Abend! 🙂
Hallo @the_trust_seller
Du machst einen PV für einen Artikel der 4000 Euro kostet
von 400 Euro?
Also 10%
Gehts dir nicht gut?
Dein Verkäufer beruft sich auf einen Irrtum und gut ist es.
Gruß