12-05-2017 18:31
Ich habe einen Preisvorschlag gemacht. In dem Kasten für Preisvorschlag geht auch ein Textfeld für Mitteilungen an den Verkäufer auf. In diesem Textfeld habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, das der von mir gemachte Preisvorschlag incl. der Frachtkosten sei. Jetzt soll ich trotzdem die Versandkosten bezahlen. Das Textfeld selbst ist für mich nicht mehr aufrufbar. Ich lehne die Bezahlung ab,siehe Preisvorschlag mit Textfeld, Ebay Service behauptet ich müsse trotzdem die Versandkosten bezahlen, sonst bekäme ich was auch immer,
einen Hinweis oder sonstiges, wegen nicht Bezahlung.
Nur wenn ich einen Preisvorschlag mache, sollte das für mich auch später wieder aufrufbar sein. Ich bräuchte es jetzt zur besseren Dokumentation. Dem ist aber nicht so.
Servus @trawlerbx133
Der Anbieter stellt einen Artikel ein,
der sofort erworben
oder für den ein Preisvorschlag gemacht werden kann.
In dem Angebot dürftest Du den Sofortkaufpreis gesehen
und ebenso eine Angabe über die Versandkosten.
Der Gesamtpreis hier setzt sich immer (außer bei "kostenlosem" Versand)
aus dem Preis für die Ware und den Versandkosten zusammen.
In der Regel werden diese auch getrennt angezeigt.
Wenn Du nun einen Preisvorschlag machst,
ist der für den Kaufpreis.
Alles andere wäre auch sinnlos,
weil Du theoretisch auch mehrere Artikel kaufen
bzw. Preisvorschläge machen kannst
und Versandkosten sich damit veränderten.
In dem Bereich,
in dem Du den Preisvorschlag eingibst,
ist ein Feld,
in das Du den Betrag eingibst.
Direkt daneben steht "ohne Versandkosten".
Das ist doch deutlich.
Nicht der Verkäufer muß Versandkosten abziehen.
Das war Deine Aufgabe.
Ergänzung:
Der eingegebene Text müßte eigentlich in dem Nachrichtenverlauf zum Preisvorschlag noch zu finden sein
(Sie haben einen Preisvorschlag gesendet).
Um Dich zu zitieren:
"Es werden 2 Preise angegeben:
1. der Preis für den Gegenstand
2. der Preis für den Versand.
Der erste Preis soll verhandelbei sein, der zweite nicht.
Für mich hat Ebay damit mit dem Verkäufer einen Vertrag zu
Ungunsten Dritter abgeschlossen".
Der "Preis" für den Versand soll für Dich also verhandelbar sein.
Das geht letzlich aber nicht,
weil weder der Verkäufer noch Ebay den Preis,
den man für den Versand zu entrichten hat,
weitgehend gestalten.
Der Anbieter kann nur in einem bestimmten Rahmen
einen Obulus für Versandmaterial berechnen.
Das Porto verlangt der Beförderer.
Mal angenommen Du bietest auf eine Ware.
Dort sind Versankosten von z.B. € 6,99 angegeben.
Bietest Du dann,
ohne die Versandkosten einzuberechnen ?
Bietest Du dann noch mal extra auf Versandkosten ?
Nein.
Geht nicht.
Ist technisch nicht vorgesehen.
Der Preisvorschlag dient z.B. auch Verkäufern,
die sich der Wahl oder der Höhe ihres Festpreises gar nicht so sicher sind.
Während Du auf dem Flohmarkt oder im Geschäft
wirklich einen individuellen Vertrag schließt,
der frei verhandelbar ist,
sind bei einer solchen automatisierten Plattform bestimmte Einschränkungen vorhanden,
weil Dir einfach jemand eine Offerte macht,
die Du annehmen kannst oder nicht.
Damit ist die Idee,
daß hier eine Privatautonomie in vollem Umfang bestehen kann
(So wie Du es mit dem Vertrag zu Lasten Dritter andeutest),
eben etwas sehr illusorisch.
Ebay weist Dich nicht wortwörtlich darauf hin,
daß Du selbst rechnen
und die Versandkosten zum Preisvorschlag abziehen muß,
sehr wohl weist man darauf hin,
daß der Preisvorschlag sich nur auf den Artikelpreis bezieht.
Wie gesagt:
Bei Auktionen sind auch 2 Preise angegeben.
Du wirst nicht auf beide bieten.
Darauf wette ich 😉
"Aber das Problem grundsätzlich nicht gelöst. Ich werde das Geld überweisen, den mir dann zugeschickten Gegenstand wieder zurückschicken, und alles ist gut"
Nööö @trawlerbx133das ist gar nicht gut!
...und wer soll deiner Meinung nach für die Rücksendekosten aufkommen?![]()