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Privatperson oder Händler bzw.Gewerbe-Person?

Hallo Ebay Community,

ab wann gelte ich auf EBAY als Privatperson oder Händler bzw. Gewerbe-Person?

Ich habe als Privatperson für private Zwecke bei einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel gekauft. Er wurde bezahlt und geliefert. Als er ankam, machte dieser einen schon gebrauchten Eindruck (kleine Kratzer,abgeschabte Gummifüße,Granulatrückstände in der Maschine). Vielleicht ein Versandrückläufer,Vorführware etc.. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer stellte sich heraus, dass dieses Produkt ein China Produkt ist (was nicht in der Artikelbeschreibung des Verkäufers erwähnt wurde). Nun stand mein Entschluss einer Rücksendung mit Rückerstattungsvorderung fest und ich eröffnete das dafür übliche Rückgabeverfahren. Der Verkäufer begann mir E-Mails zu schreiben, in dem er auf niveaulose Weise seine Missgunst über meinen Entschluss zum Ausdruk brachte. Er kündigte an die Ware nicht zurückzunehmen mit dem Argument, ich sei keine Privatperson. Er hätte im Internet über mich recherchiert und herausgefunden, dass ich dort meine Dienstleistung als DJ anbiete und das ist schließlich ein Gewerbe. Und auch dort könnte man diesen gekauften Artikel verwenden. Er berufe sich auf das deutsche Gesetz. Meine gesammelten Daten hätte er sicherheitshalber gespeichert. Wie ist der Fall eurer Meinung nach zu betrachten, bin ich bei Ebay nun eine gewerbliche oder private Person? Ich bin weder Händler noch Wiederverkäufer. Welche Widerrufsregelung trifft für mich zu?

Vielen Dank für´s Lesen. Ich freu mich über Eure Meinung.

MfG

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Lies Dir doch einmal den Begriff "Mängelrüge" im BGB durch.

 

Genau das ist hier die zutreffende Fallbeschreibung. Und die gilt für private und gewerbliche Geschäfte, solange nicht beide Parteien dem HGB unterliegen.

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