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Problem mit Käufer zum Thema Rückgabe

Hallo liebe community,

 

ich habe privat ein gebrauchtes tablet verkauft. Bezahlt wurde über paypal ( hatte ich leider nicht herausgenommen) Der Käufer hat direkt als er es bekommen hat, eine Rückgabe über ebay beantragt das das Gerät noch eine Sperre aufwies. Wir haben ein paar mal hin-und her geschrieben, es ist mir aber nicht gelungen das Problem zu lösen. Es handelt sich irgendwie um eine Sperre über google, die wohl nur mit der Eingabe meiner emailadresse und Passwort zu beseitigen ist. Diese gebe ich natürlich nicht raus und habe der Rückgabe zugestimmt und dem Käufer das Rücksendeporto erstattet. Für mich wäre der Fall dann erledigt, ich nehme die Ware zurück und der Käufer erhält sein Geld wieder. Er hat mir bestätigt die Versandkosten für den Rückversand erhalten zu haben, hat das Tablet aber noch nicht losgeschickt. Er schreibt mir fast täglich, das er das Tablet, wenn es entsperrt ist, wieder haben will. Ich habe dies jedes Mal verneint, da ich einfach ein schlechtes Bauchgefühl bei dem Herrn habe und nicht wieder Probleme riskieren möchte.

Inzwischen schreibt er auch wirklich unangenehm.

Nun will er mich per Anwalt zwingen, ihm das Tablet nach Entfernen der Sperre wieder zuzusenden.

Mein Rechtsempfinden sagt mir, das ich dazu aber nicht gezwungen werden kann/darf.

Wie sehr ihr das ? Vielen Dank schon mal !

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@bmwtinchenschrieb:

Hallo liebe community,

 

ich habe privat ein gebrauchtes tablet verkauft. Bezahlt wurde über paypal ( hatte ich leider nicht herausgenommen) Der Käufer hat direkt als er es bekommen hat, eine Rückgabe über ebay beantragt das das Gerät noch eine Sperre aufwies. Wir haben ein paar mal hin-und her geschrieben, es ist mir aber nicht gelungen das Problem zu lösen. Es handelt sich irgendwie um eine Sperre über google, die wohl nur mit der Eingabe meiner emailadresse und Passwort zu beseitigen ist. Diese gebe ich natürlich nicht raus und habe der Rückgabe zugestimmt und dem Käufer das Rücksendeporto erstattet. Für mich wäre der Fall dann erledigt, ich nehme die Ware zurück und der Käufer erhält sein Geld wieder. Er hat mir bestätigt die Versandkosten für den Rückversand erhalten zu haben, hat das Tablet aber noch nicht losgeschickt. Er schreibt mir fast täglich, das er das Tablet, wenn es entsperrt ist, wieder haben will. Ich habe dies jedes Mal verneint, da ich einfach ein schlechtes Bauchgefühl bei dem Herrn habe und nicht wieder Probleme riskieren möchte.

Inzwischen schreibt er auch wirklich unangenehm.

Nun will er mich per Anwalt zwingen, ihm das Tablet nach Entfernen der Sperre wieder zuzusenden.

Mein Rechtsempfinden sagt mir, das ich dazu aber nicht gezwungen werden kann/darf.

Wie sehr ihr das ? Vielen Dank schon mal !


Da liegt dein Rechtempfinden aber falsch: dein K kann das erwarten, was du ihm verkauft hast!

 

Gewährleistungsrechte des Käufers

 

Bei Vorliegen eines Mangels bei der Übergabe der Sache kann der Käufer grundsätzlich:

  • Wahlweise Lieferung einer neuen Sache oder Reparatur der mangelhaften Sache verlangen (sog. Nacherfüllungsanspruch)

 

 

 

Er schreibt mir fast täglich, das er das Tablet, wenn es entsperrt ist, wieder haben will. Ich habe dies jedes Mal verneint, da ich einfach ein schlechtes Bauchgefühl bei dem Herrn habe und nicht wieder Probleme riskieren möchte.

Inzwischen schreibt er auch wirklich unangenehm.

Nun will er mich per Anwalt zwingen, ihm das Tablet nach Entfernen der Sperre wieder zuzusenden.

Mein Rechtsempfinden sagt mir, das ich dazu aber nicht gezwungen werden kann/darf.

 

*staun .....

 

Hallo @bmwtinchen

 

Er schickt die Ware zu dir, du entsperrst und schickst ihm flugs das Tablet zurück und zwar in dem Zustand, wie er es auch ausweislich deiner AB zu erwarten hat !

 

Sichere ihm zu, dass du genau das tust.

Oder willste wirklich noch Anwaltspost haben?

https://www.ebay.de/itm/SONY-XPERIA-Z4-Tablet-SGP-771-32-GB-WIFI-4G-LTE-Black-Sehr-guter-Zustand-/29...

 

 

Artikelzustand:

Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen

 

 

Das hast du ihm verkauft und musst jetzt natürlich dafür sorgen, dass er es so nutzen kann!


@bmwtinchenschrieb:

Hallo liebe community,

 

ich habe privat ein gebrauchtes tablet verkauft. Bezahlt wurde über paypal ( hatte ich leider nicht herausgenommen) Der Käufer hat direkt als er es bekommen hat, eine Rückgabe über ebay beantragt das das Gerät noch eine Sperre aufwies. Wir haben ein paar mal hin-und her geschrieben, es ist mir aber nicht gelungen das Problem zu lösen. Es handelt sich irgendwie um eine Sperre über google, die wohl nur mit der Eingabe meiner emailadresse und Passwort zu beseitigen ist. Diese gebe ich natürlich nicht raus und habe der Rückgabe zugestimmt und dem Käufer das Rücksendeporto erstattet. Für mich wäre der Fall dann erledigt, ich nehme die Ware zurück und der Käufer erhält sein Geld wieder. Er hat mir bestätigt die Versandkosten für den Rückversand erhalten zu haben, hat das Tablet aber noch nicht losgeschickt. Er schreibt mir fast täglich, das er das Tablet, wenn es entsperrt ist, wieder haben will. Ich habe dies jedes Mal verneint, da ich einfach ein schlechtes Bauchgefühl bei dem Herrn habe und nicht wieder Probleme riskieren möchte.

Inzwischen schreibt er auch wirklich unangenehm.

Nun will er mich per Anwalt zwingen, ihm das Tablet nach Entfernen der Sperre wieder zuzusenden.

Mein Rechtsempfinden sagt mir, das ich dazu aber nicht gezwungen werden kann/darf.

Wie sehr ihr das ? Vielen Dank schon mal !


Servus @bmwtinchen

 

Was glaubst Du eigentlich,

wie schlecht das Bauchgefühl von dem Herren inzwischen ist....

 

Dennoch musst Du jetzt freilich aufpassen.

Wenn innerhalb des geöffneten Falls die Rückgabe vereinbart wurde,

dürfte der Käufer das Geld zurückbekommen,

sobald er den Rückversand nachweist.

 

Es kann dann sein,

dass eine erneute Zahlung notwendig wäre.

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