am 11-12-2018 23:48 - zuletzt bearbeitet am 12-12-2018 08:04 von pat
Hallo,
ich habe dem Verkäufer den Gesamtbetrag am 06.11. überwiesen. Nachdem mir der Schrank über Wochen nicht geliefert wurde, bin ich vom Kauf zurückgetreten und habe um Erstattung des Betrages gebeten. Die Erstattung hat mir der Verkäufer auch zugesichert, erhalten habe ich Sie jedoch bislang nicht. Wenn ich den Fall bei eBay aufrufe, bietet mir das System lediglich die Möglichkeit den Erhalt der Rückerstattung zu bestätigen. Weitere Möglichkeiten der Kommumikation mit eBay habe ich nicht gefunden. Inzwischen bietet der Verkäufer den selben Schrank erneut zum Verkauf an. Das Angebot läuft morgen Abend aus.
Wie kann ich mit eBay einen entsprechenden Kontakt zur Klärung des Problems herstellen?
Viele Grüße
Jugendstil Kleiderschrank Schrank um 1910 Weichholz
Verkäufer:
steve_bisch
Betrag: 75,00
Versand: 99,00
Stückzahl:
1
Fallnr.:
5184953505
Fall geöffnet:
26. Nov 2018
Privater Verkäufer, bezahlt per Überweisung:
eBay nimmt in solchen Fällen die Falleröffnung nur "pro forma" an, wird sich da aber nicht weiter reinhängen.
In dieser Konstellation gibt es keinen Käuferschutz, Du musst bzgl. des Kaufvertrages alles selber einfordern.
Denn den Käuferschutz gibt es gewissem Umfang nur bei Zahlung mittels PayPal bzw. bei gewerblichen Anbietern bei Angeboten mit dem eBay-Garantiesiegel oder bei komplettem eBay Plus-Kauf.
Das sind jedoch nur Hilfsmittel von eBay zur Minderung einiger Risiken unter bestimmten Bedingungen, da eBay sich ansonsten nicht in die Kaufverträge zwischen Verkäufern und Käufern einmischt.
Setze dem Anbieter eine Frist zur Rückzahlung und erkläre ihm eventuelle zivilrechtliche Konsequenzen, falls die Zahlung bis dahin nicht eintrifft.
Sollte so in Richtung Unterschlagung gehen.
Nur durchführen musst Du das dann auch ganz alleine.
Schalte einen Anwalt ein.....
Ebay kann dir nicht helfen.....
eBay ist nur ein Flohmarktveranstalter, der sich in Privatvertrage zwischen Käufer und Verkäufer nicht einmischen darf.
Betreff: vorgerichtliches Verfahren (in Sachen bla.bla.)
bla.bla. Frist (genaues Datum, Betrag und Konto) ansonsten zivilrechtliche (bla.bla. Anwalts + Gerichtskosten) + strafrechtliche Schritte (bla.bla. Polizei, Staatsanwaltschaft) wegen betrügerischem Abschluß eines Kaufvertrags.
bla.bla Formulierungshilfen gibts im Netz ohne Ende, wichtig ist, es muß bestimmt klingen, also nicht zu freundlich, sonst denkt der Betrüger, Du belllst nur,
mfG