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Rückgabe Kosten

Hallo an alle. Ich hatte einen Artikel gekauft der nicht der Beschreibung entsprach. Der Verkäufer hatte die Rücknahme bestätigt. Ich sollte eigentlich eine Rücksendeschein Etikett vom Verkäufer erhalten. Naja es kam keins. Der Verkäufer hatte zugesagt die Kosten in Höhe von 5,99€ zu übernehmen und diese zu überwiesen. Das war am 15.01. der Artikel ist auch schon be ihm angekommen. Ich hatte ihm ehe Zahlungsfrist bis 25.01.2019 gegeben. Und er hat nicht gezahlt. Was mache ich jetzt ??? Negativ bewertet habe ich ihn schon. Viele Grüße 

Akzeptiert Lösungen (1)

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@tagespapa5  schrieb:

Hallo an alle. Ich hatte einen Artikel gekauft der nicht der Beschreibung entsprach. Der Verkäufer hatte die Rücknahme bestätigt. Ich sollte eigentlich eine Rücksendeschein Etikett vom Verkäufer erhalten. Naja es kam keins. Der Verkäufer hatte zugesagt die Kosten in Höhe von 5,99€ zu übernehmen und diese zu überwiesen. Das war am 15.01. der Artikel ist auch schon be ihm angekommen. Ich hatte ihm ehe Zahlungsfrist bis 25.01.2019 gegeben. Und er hat nicht gezahlt. Was mache ich jetzt ??? Negativ bewertet habe ich ihn schon. Viele Grüße 


Servus @tagespapa5 

 

Der VK könnte noch immer eine Überarbeitung der Bewertung beantragen... andernfalls dürfte sein Profil wohl Geschichte sein.

 

Aber erst einmal: Du bist ein Glückspilz!
Dass Du überhaupt bei einem Mitglied ohne Reputation Geld überwiesen und überhaupt Ware bekommen hast,

ist schon einmal nicht mehr selbstverständlich.

 

Dir fehlen "nur" noch die Kosten für den Versand?

Oder noch der gesamte Betrag?

 

Nun, das Prozedere bleibt aber identisch.

Eigentlich hat man bei einem Mangel an der Kaufsache "nur" ein Recht auf Nacherfüllung.

Hat ein solcher Topf aber z.B. eine Delle,

kann von einem privaten Anbieter kaum "nachgebessert" werden,

also könnte man auf Minderung oder Rückabwicklung ausweichen.

 

Um sicher "streiten" zu können, würde ich IMMER vor um Nacherfüllung ersuchen.

Lehnt der VK das ab und wünscht die Rückabwicklung,

muss er auch für alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten aufkommen.


Eine Geldforderung kann man dann zunächst schriftlich und "sicher zugestellt" anmahnen und dann

über einen Mahnbescheid etwas Druck in die Sache bringen.

Nach meiner Erfahrung reicht es,

einem Verkäufer die Kosten, die ihm dadurch zusätzlich entstünden,

sorgfältig vorzurechnen,

um einen Zahlungswillen zu erreichen.

So bei ihm überhaupt was zu holen ist.

 

Antworten (1)

Antworten (1)

Anonymous
Nicht anwendbar

@tagespapa5  schrieb:

Hallo an alle. Ich hatte einen Artikel gekauft der nicht der Beschreibung entsprach. Der Verkäufer hatte die Rücknahme bestätigt. Ich sollte eigentlich eine Rücksendeschein Etikett vom Verkäufer erhalten. Naja es kam keins. Der Verkäufer hatte zugesagt die Kosten in Höhe von 5,99€ zu übernehmen und diese zu überwiesen. Das war am 15.01. der Artikel ist auch schon be ihm angekommen. Ich hatte ihm ehe Zahlungsfrist bis 25.01.2019 gegeben. Und er hat nicht gezahlt. Was mache ich jetzt ??? Negativ bewertet habe ich ihn schon. Viele Grüße 


Naja, dann besteht für den Verkäufer auch kein Grund mehr was zurückzuzahlen.

 

Vergiss es einfach.

 

Gruß

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