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Rückgabe an Firma , trotz Zusage bis heute keine Rücküberweisung, eBay lehnt nun Käuferschutz ab.

Einfach nur schade, wofür ist denn der Käuferschutz, wenn ebay diesen Gewerblichen Verkäufer nicht überprüft, und mir nun vorwirft, keine Sendungsnummer, (ich habe wegen des geringen Gewichtes als Päckchen verschickt) kein Käuferschutz !!!

Ebay möchte nun den Verkäufer Fragen, ob der jetzt den Kaufpreis übernimmt !!!  Kann sich bestimmt jeder vorstellen, was nun passiert.

Nur, auch ein Päckchen sollte bei einer Adresse eintreffen (immer per DHL versendet, die auch eigentlich sehr zuverlässig ist).

Naja, vielleicht ist der Artikel ja nun schon wieder weiterverkauft.

Ich werde nun nochmal 2 Tg. abwarten, ansonsten werde ich mein Account auf jeden Fall bei ebay , nun für immer löschen, und mir lieber etwas seriöses suchen, denn hier wird man doch schon als Unehrlich hingestellt, nach alledem.

Trotzdem , noch einen schönen Sonntag an alle Leser.

 

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@dudumusik 

 

Den Kaufvertrag hattest Du mit dem Verkäufer, nicht mit eBay.

eBay mindert mit seinen Prozessen gewisse fehlerhafte Abläufe, aber nicht alle.

 

Käuferschutz gilt ausschließlich bei Artikeln, die fehlerhaft oder gar nicht ankommen,

 

wenn 1) mit PayPal bezahlt wurde, 2) Angebote mit dem eBay Garantie-Siegel versehen sind oder 3) der Käufer eBay Plus-Mitglied ist, und es sich auch um einen mit eBay Plus beworbenen Artikel handelt.

 

Um beim einfachen Widerruf das Problem zu umgehen,

sollte man zudem darauf achten, dass "Kostenlose Rückgaben" im Feld rechts neben des Artikelbildes vermerkt sind, oder die eBay Plus-Nummer beachten.

 

Nur wenn der Verkäufer ein Rücksendeticket überstellt, bist Du raus der Verpflichtung, einen Rückversand belegen zu müssen.

 

Sendest Du von Dir aus zurück, verhält es sich da wie beim Käuferschutz für nicht erhaltene Ware. Bloß umgedreht.

Es hieße also in diesem Falle besser "Empfängerschutz".

olange Du Dir vor der Nutzung des Internets nicht dezidiert jedes Mal die Regeln, die Du einzuhalten hast, durchliest und diese dann auch befolgst, solltest Du das Internet nicht mehr nutzen. Da ist der Kauf bei Tante Emma vielleicht mal etwas teurer, geht aber schneller und es gibt weniger zu beachten. Die Fallhöhe, wenn was schiefläuft ist also geringer.

 

Überleg mal, was der kurze Satz: Lesen bildet! Dir bedeuten könnte....


@dudumusik  schrieb:

Einfach nur schade, wofür ist denn der Käuferschutz, wenn ebay diesen Gewerblichen Verkäufer nicht überprüft, und mir nun vorwirft, keine Sendungsnummer, (ich habe wegen des geringen Gewichtes als Päckchen verschickt) kein Käuferschutz !!!

Ebay möchte nun den Verkäufer Fragen, ob der jetzt den Kaufpreis übernimmt !!!  Kann sich bestimmt jeder vorstellen, was nun passiert.

Nur, auch ein Päckchen sollte bei einer Adresse eintreffen (immer per DHL versendet, die auch eigentlich sehr zuverlässig ist).

Naja, vielleicht ist der Artikel ja nun schon wieder weiterverkauft.

Ich werde nun nochmal 2 Tg. abwarten, ansonsten werde ich mein Account auf jeden Fall bei ebay , nun für immer löschen, und mir lieber etwas seriöses suchen, denn hier wird man doch schon als Unehrlich hingestellt, nach alledem.

Trotzdem , noch einen schönen Sonntag an alle Leser.

 


Wie soll ebay denn den Verkäufer überprüfen? Sollen die jetzt da hin fahren und nachschauen, ob der Dein Päckchen doch bekommen hat?

 

Du hast die Regeln vom Käuferschutz nicht eingehalten und ohne Sendungsnummer verschickt. Nun kannst du nicht nachweisen, dass der Verkäufer die Rücksendung erhalten hat. Das war Dein Fehler, nicht der von ebay.

 

Wenn du deswegen Deinen Account löschen willst, dann bitteschön:

https://www.ebay.de/help/account/changing-account-settings/ebaykonto-schlieen-und-daten-lschen?id=41...

 

 

Hallo @dudumusik 

 

 

es tut mir leid, aber der Fehler liegt weder an ebay, noch am Käuferschutz noch am Verkäufer.

 

Auch Verkäufern schreibt ebay vor, dass sie sendungsverfolgt verschicken müssen und einen Zustellnachweis erbringen sollen.

 

Umgekehrt gilt das genauso, du als Käufer musst lückenlos den Versand und auch die Zustellung nachweisen können, sonst gibt es keine Erstattung und das nicht erst seit 2 Wochen oder Monaten. Das war schon lange so.

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @dudumusik 

 

Eine Rüksendung musst du immer belegen können. (Sendungsnummer)

 

Da bringt es nichst am Porto zu sparen.

 

Gruß

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