15-02-2015 08:05
Hallo,
ich habe in einer Auktion einen als neuwertig eingestellten Artikel ersteigert, aber das Gerät stellt sich als nicht funktionsfähig heraus. Mit dem Verkäufer habe ich mich geeinigt, dass ich den Auktionspreis wieder komplett erstattet bekomme und im Gegenzug die Ware auf eigene Kosten zurücksende. Muss ich, in welcher Art auch immer, an ebay melden, dass ich nachträglich vom Kauf zurückgetreten bin? Danke für die Hinweise.
schreck-reinhold2012