05-07-2018 17:16
Moin zusammen,
ich habe einen Artikel erhalten der nicht der Beschreibung entspricht.
Daraufhin habe ich einen Rückgabeantrag gestellt. Der Verkäufer hat diesen abgelehnt und den Vorgang abgeschlossen.
Status: Ihre Rückgabe ist abgeschlossen
Natürlich bin ich mit dem "einfachen" Ende nicht einvestanden. Ich kann aber auch keinen Fall bei eBay eröffnen da
- eBay meint, es gibt bereits einen Fall
- ich keinen Kontakt mit eBay aufnehmen kann in dieser Kategorie in der der Artikel angeboten wurde
PayPal ist auch keine Hilfe, da die auch der Meinung sind, dass bereits ein Fall existiert.
Ist jetzt der einzige Weg über Rechtsanwalt, Mahnungsbescheid etc.? Wenn ja: Wer hat sich den Käuferschutz ausgedacht?
Grüße
dabse
Hallo @dabse
das Problem hier ist einfach, dass Du den falschen Fall geöffnet hast. Rückgabe macht man nur, wenn man sich bereits mit dem Verkäufer darauf verständigt hat.
Bei Dir wäre ein von der Beschreibung abweichender Artikel die richtige Wahl gewesen. Dann hätte auch der eBay Käuferschutz gegriffen. eBay kann aber nichts dafür, wenn Du die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel falsch nutzt.
@dabse schrieb:Moin zusammen,
ich habe einen Artikel erhalten der nicht der Beschreibung entspricht.
Daraufhin habe ich einen Rückgabeantrag gestellt. Der Verkäufer hat diesen abgelehnt und den Vorgang abgeschlossen.
Status: Ihre Rückgabe ist abgeschlossen
Natürlich bin ich mit dem "einfachen" Ende nicht einvestanden. Ich kann aber auch keinen Fall bei eBay eröffnen da
- eBay meint, es gibt bereits einen Fall
- ich keinen Kontakt mit eBay aufnehmen kann in dieser Kategorie in der der Artikel angeboten wurde
PayPal ist auch keine Hilfe, da die auch der Meinung sind, dass bereits ein Fall existiert.
Ist jetzt der einzige Weg über Rechtsanwalt, Mahnungsbescheid etc.? Wenn ja: Wer hat sich den Käuferschutz ausgedacht?
Grüße
dabse
Servus @dabse
Wenn Du an einer Kaufsache einen Sachmangel entdeckst,
geht es nicht um eine Rückgabe,
denn Du hast zunächst nur den Anspruch auf Nacherfüllung.
Also Neulieferung oder Nachbesserung nach Wahl des Verbrauchers.
Allerdings kann der Verkäufer die gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen,
wenn sie unverhältnismäßig ist.
Solltest Du mit einem RA gegen den VK vorgehen,
solltest Du bedenken,
dass Du ein paar Schritte "sauber" abarbeiten solltes
und gehalten bist,
die Kosten niedrig zu halten.
Ist der VK denn privat oder gewerblich ?
Um welche Art Artikel geht es ?
Entspricht ein Artikel nicht der Beschreibung, hat er einen Mangel.
"Rückgabe" bei ebay unterscheidet nicht zwischne "gefällt mir nicht" und "mangehafte Ware".
Du mußt schon direkt mit Deinem Verkäufer das Problem abarbeiten.
Im Zweifelsfall hast Du dessen Adresse. Du kannst ihm schreiben, für die Erledigung Deiner Reklamation eine Frist setzen und für den Fall, dass er den lieben Gott einen guten Mann sein läßt und nichts tut, ankündigen, nach fruchtlosem Fristablauf ohne weitere Nachricht einen Mahnbescheid zu beantragen.
Denk daran, dem VK Deine Bankverbindung mitzuteilen.
Hallo @dabse
Die Artikelnummer.
Und worum geht es genau.
Man kann durchaus auch eine Rückgabe ablehnen.