22-02-2013 10:48
Hallo zusammen!Folgender Fall:Mein Sohn erstand über ebay eine hochwertige Damenuhr,die er mir 4 Wochen NACH dem Kauf zum Geburtstag schenkte.Leider war die Uhr viel zu groß und somit unbrauchbar für mich.Mein Sohn bat den Verkäufer,die Uhr zurückzunehmen und bot gleichzeitig den Kauf einer anderen,kleineren Uhr an.Der Verkäufer reagierte mit den Worten "er müsse sich ständig refinanzieren und es sei ihm vom Gesetz her untersagt,nach Ablauf der Rückgabefrist die Ware zurückzunehmen".Stimmt diese Aussage oder liegt es im Ermessen des Verkäufers,wie er hier reagiert?Die Uhr ist originalverpackt,die Batterie wurde nicht in Betrieb genommen,sie ist unbenutzt und unbeschädigt.
MfG.Nellessen
Mit originalverpackt meinte ich den Karton,die Schaumgummipolster,die Folie auf dem Zifferblatt,den Batterieschutz.Natürlich rede ich bei der Größe hauptsächlich vom Zifferblatt,das Band liesse sich aber zudem nicht auf meine Armgröße verkürzen.Ein anderes Band wäre unsinnig,da es ein Keramikband ist und die Uhr optisch aufwertet.(Sehr schönes Teil)Die Uhr wurde NICHT über meinen Account gekauft,hier trotzdem die Art.Nr.230911756283.Ich hoffe,diese Angaben helfen weiter.Leider weiss ich nicht,wie man eine Antwort auf eine Antwort richtig einstellt.Trotzdem Danke!