18-07-2014 12:08
Hallo
Seit wann muß man bei Bezahlung per PP die Rücksendekosten für einen abweichenden Artikel selbst zahlen?
Zitat:
"Wir haben dem Verkäufer mitgeteilt, dass der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht.
Die Kostenzuweisung der Rückzahlung hat PP aus dem US-Recht. Als US-Firma für PP verständlich. Die andere Rechtsauffassung in der EU stört PP nicht.
Du kannst nur den VK auffordern -ggf. per Mahnbescheid, - die Rücksendekosten separat zu erstatten.