28-06-2015 15:29
Geht das und wenn nicht, warum nicht?
Solange das neue Maximalgebot nicht nicht unterhalb des aktuellen Höchstgebots liegt, betrifft das den Verkäufer in keiner Weise und hat aus meiner Sicht nichts mit einer Gebotsrücknahme zu tun.
Ich möchte aktuell bei einem Artikel mein technisches Höchstgebot um € XX,- reduzieren; aktuell halte ich das juristische Höchstgebot und würde es selbstverständlich danach ebenfalls noch halten, durchaus mit entsprechend "Luft"...
Das ist weder eine Gebotsrücknahme, noch überhaupt ein Gebotsvorgang im Sinne einer Veränderung eines tatsächlich auf einen Artikel gebotenen Betrags, sondern einfach eine Veränderung der Vorgabe an den "Gebotsassistenten".
Bevor mir jemand jetzt den Vorgang einer Gebotsrücknahme erklären will oder mit abgegebenen Willenserklärungen kommt - bitte Frage nochmal lesen 😉