15-02-2019 18:44
Hallo,
ich habe eine Frage, muss ein GWH Rechtliche Informationen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen für sein Angebot und eine Widerrufsbelehrung einstellen.
Habe einige GW gefunden, die das Leider nicht haben bzw.verstoßen Sie damit gegen Gesetze???
MFG
SCHREI nicht so!
Welchen Hintergrund hat Deine Frage?
Wenn ein Gewerblicher VK Angebote veröffentlicht die fehlerhaft sind sollte man dem VK einen kurzen Hinweis geben......
und nicht sofort auf dem Abmahntablett servieren!
Du erwartest jetzt keine Anleitung eines Abmahnfadens, oder?
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