15-02-2019 18:44
Hallo,
ich habe eine Frage, muss ein GWH Rechtliche Informationen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen für sein Angebot und eine Widerrufsbelehrung einstellen.
Habe einige GW gefunden, die das Leider nicht haben bzw.verstoßen Sie damit gegen Gesetze???
MFG
@pyrodream2011 schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage, muss ein GWH Rechtliche Informationen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen für sein Angebot und eine Widerrufsbelehrung einstellen.
Habe einige GW gefunden, die das Leider nicht haben bzw.verstoßen Sie damit gegen Gesetze???
MFG
Servus @pyrodream2011
Ja, sie verstoßen damit gegen Gesetze.
Z.B. gegen diverse Paragrafen aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Bedauerlicherweise gibt es kaum direkte "Verbrauchertäuschungsparagrafen".
Bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bleibt
nur das Abmahnen durch Konkurrenten
oder durch Verbände,
die durch bestimmte Umstände dazu ebenso berechtigt wären.
Die Verbraucherzentrale ist das z.B.,
aber auch die Wettbewerbszentrale.
Du kannst dort diese Angebote entsprechend melden.
SCHREI nicht so!
Welchen Hintergrund hat Deine Frage?
Wenn ein Gewerblicher VK Angebote veröffentlicht die fehlerhaft sind sollte man dem VK einen kurzen Hinweis geben......
und nicht sofort auf dem Abmahntablett servieren!
Du erwartest jetzt keine Anleitung eines Abmahnfadens, oder?
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