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Reklamation mangelhafter Ware nach Nutzung - Erstattung zugesichert, aber bisher nicht erhalten

Hallo zusammen!

Ich habe bei einem gewerblichen Verkäufer etwas gekauft, bezahlt, geliefert bekommen und zwei oder drei Mal benutzt (einen Faustball). Der Ball hat Beulen bekommen und war nicht zum Spielen geeignet. Da ich den Vorgang schon bewertet hatte, war ich auf die Gutmütigkeit des Verkäufers angewiesen. Er hat mir aber zugesagt (per Mail über Ebay), die Kosten für den Ball sowie die Rücksendung zu erstatten, sobald ich die Ware zu ihm zurückgeschickt habe. Dabei ist es bisher geblieben.

 

Ich habe bereits einmal per Mail nachgefragt und heute ein weiteres Mal. Bisher stellt er sich auf stumm.

 

Was kann ich tun, um an mein Geld zu kommen?

 

Vielen Dank für eine Antwort. Ich habe leider keine Ahnung, wie ich diese Frage an Ebay direkt stellen soll.

 

Herzliche Grüße

Sabine

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Antworten (4)

Antworten (4)

@karalalz

@originalradierung

@sumsetiger

@offiziellus

 

Hallo alle!

 

Mir ist nicht ganz klar, ob man bei einem kaputtgegangen Artikel

überhaupt einen Widerruf machen kann, wenn man ihn schon benutzt hat.

Muss die Ware nicht so zurückkommen, wie sie versandt wurde?

 

Da käme für mich nur eine Reklamation in Frage und hier hat der Verkäufer

das Recht nachzubessern.

 

Wie ist es wirklich?


@sumsetiger@  schrieb:

Hallo zusammen!

Ich habe bei einem gewerblichen Verkäufer etwas gekauft, bezahlt, geliefert bekommen und zwei oder drei Mal benutzt (einen Faustball). Der Ball hat Beulen bekommen und war nicht zum Spielen geeignet. Da ich den Vorgang schon bewertet hatte, war ich auf die Gutmütigkeit des Verkäufers angewiesen. Er hat mir aber zugesagt (per Mail über Ebay), die Kosten für den Ball sowie die Rücksendung zu erstatten, sobald ich die Ware zu ihm zurückgeschickt habe. Dabei ist es bisher geblieben.

 

Ich habe bereits einmal per Mail nachgefragt und heute ein weiteres Mal. Bisher stellt er sich auf stumm.

 

Was kann ich tun, um an mein Geld zu kommen?

 

Vielen Dank für eine Antwort. Ich habe leider keine Ahnung, wie ich diese Frage an Ebay direkt stellen soll.

 

Herzliche Grüße

Sabine


https://resolutioncenter.ebay.de/

 

Melde einen abweichenden Artikel und lade die Rücksendenummer dann darin hoch!

 

https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html

Servus @sumsetiger

 

Es geht ja die Kunde davon,

man müsse bei einer "Reklamation" vorab zurücksenden.

Ich halte das nach wie vor für ein Gerücht

oder einen Irrglauben,

weil es allzu oft so abläuft,

wie in Deinem Fall.

 

Nun stellt sich mir die Frage:
Hast Du sendungsverfolgt zurückgeschickt ?

Ist der VK in Deutschland ansässig ?
Wenn ja,

ist es relativ einfach:

Du setzt dem VK eine datierte Frist zur Erfüllung - also Lieferung eines intakten Balles.

Für den Fall,

dass diese Frist verstreicht,

würde ich ankündigen,

dass ich vom Kauf zurücktreten und Kaufpreis und alle Versandkosten zurückverlangen werde.

 

Käme dann kein Ball,

würde ich wieder datierte Frist setzen,

abwarten.

Und - bei solchen Kaspern unter den Verkäufern - auch einen Mahnbescheid "zelebrieren".

 

Solltest Du per Überweisung gezahlt haben,

ist Dein Problem Ebay egal.

Bei Zahlung via Paypal kannst Du dort direkt noch einen Fall öffnen.

Aber da solltest Du auch eine Sendungsnummer haben,

um den Rückversand nachweisen zu können.

 

" Da ich den Vorgang schon bewertet hatte, war ich auf die Gutmütigkeit des Verkäufers angewiesen"

 

Quatsch. Du hast bei jedem Händler in Deutschland 6 Monate Gewährleistung mit umgekehrter Beweislast.

Ist der VK aus Deutschland? Chinesische VK juckt Deutsches Recht nämlich nicht.....

Hast Du einen Mangel reklamiert? Stehen die Worte Mangel und Reklamation in Deinem Text an den VK?

 

Wie hast Du zurückgeschickt? Per Paket? Hast Du den Versandnachweis noch?

 

Ebay hält sich ( glücklicherweise ) aus Kaufrechtsproblemen weitgehenst heraus.

Wenn Du alles richtig gemacht hast, kannst Du Deinem Verkäufer eine datierte Frist für die Rückzahlung setzten und ihm ankündigen, bei fruchtlosem Fristablauf einen Mahnbescheid ohne weitere Ankündigung zuzusenden. Dann wird es erst richtig teuer für ihn.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder