06-12-2016 10:30
Habe am 11.11. via eBay einen Artikel für rd. 170 € gekauft (leider von einem Verkäufer, der noch "0" Bewertungen hatte ... das war mein großer Fehler) - natürlich NICHT über PayPal. Auf meine erste Nachfrage hin meldete sich der Verkäufer ein einziges Mal und sagte mir die Lieferung des Artikels in der Folgewoche zu.
Seitdem weder Kontakt noch Lieferung. Fall bei eBay wurde eröffnet; seit gestern hat sich auch eBay bei dem Verkäufer gemeldet mit der Bitte, zu liefern.
Habe dem Verkäufer via Einschreiben ein "Nachbesserungsgesuch" mit Termin zur Lieferung geschickt (bis 17.12.). Danach kann ich - lt. Beratung - noch ein Schreiben schicken, in dem ich ausdrücklich vom Kauf zurücktrete und dann die Rücküberweisung des o.g. Betrages erbitte.
Frage: Sollte ich zusätzlich eine polizeiliche Anzeige gegen o.g. Verkäufer aufgeben??? Fürchte, dass dieser die gleiche Masche - dann unter anderem eBay-Namen - schon mehrfach versucht hat ...
LG
@bicoca schrieb:Habe am 11.11. via eBay einen Artikel für rd. 170 € gekauft (leider von einem Verkäufer, der noch "0" Bewertungen hatte ... das war mein großer Fehler) - natürlich NICHT über PayPal. Auf meine erste Nachfrage hin meldete sich der Verkäufer ein einziges Mal und sagte mir die Lieferung des Artikels in der Folgewoche zu.
Seitdem weder Kontakt noch Lieferung. Fall bei eBay wurde eröffnet; seit gestern hat sich auch eBay bei dem Verkäufer gemeldet mit der Bitte, zu liefern.
Habe dem Verkäufer via Einschreiben ein "Nachbesserungsgesuch" mit Termin zur Lieferung geschickt (bis 17.12.). Danach kann ich - lt. Beratung - noch ein Schreiben schicken, in dem ich ausdrücklich vom Kauf zurücktrete und dann die Rücküberweisung des o.g. Betrages erbitte.
Frage: Sollte ich zusätzlich eine polizeiliche Anzeige gegen o.g. Verkäufer aufgeben??? Fürchte, dass dieser die gleiche Masche - dann unter anderem eBay-Namen - schon mehrfach versucht hat ...
LG
Hallo @bicoca ,
hast du bereits nachgesehen, ob du die angegebenen Kontaktdaten verifizieren kannst ?
Evtl. kannst du anhand dieser auch weitergehende Infos zu dieser Person ausfindig machen, günstigstenfalls auch einen Telefoneintrag.
Sollte es sich nämlich herausstellen, dass er mit Fake-Daten unterwegs war/ist, bleibt dir zunächst eh nur die polizeiliche Anzeige.