24-05-2013 16:48
Hallo liebe eBayer,
Also, es geht um diesen Artikel (161022371444), den meine Tante (mariavunassi) vor kurzem ersteigert hat.
Ich bin bei eBay-Käufen, gerade was Designerware angeht, etwas skeptisch. Ich sammle Burberry-Produkte und diese waren bislang immer authentisch. Aber bei dieser Jacke habe ich Unregelmäßigkeiten festgestellt, bei den Schriftzügen und beim Nova-Check, der typisch für Burberry ist.
Also bin ich heute hin zum Burberry-Store, um die Authenzität der Jacke prüfen zu lassen und musste feststellen, es handelt sich um eine Fälschung. Daraufhin habe ich meine Tante, die die Jacke erstanden hat, darauf angewiesen, von dem Rückgaberecht gebrauch zu machen - die VK schließt in ihrem Angebot nämlich keine Rücknahme aus und sie hat "Rücknahme akzeptiert" vermerkt. Diese weigert sich, da sie ja Privatperson sei.
Als Jura-Studentin weiß ich aber, dass dies juristisch nicht haltbar ist, zumal auf fast allen ihren Angeboten "Rücknahme akzeptiert" vermerkt ist. Auf der AB findet sich auch keine Ausschlussklausel, sodass juristisch die Rückgabemöglichkeit Vertragsbestandteil ist.
Daraufhin habe ich mal die Transaktionshistorie der VK unter die Lupe genommen und festgestellt, dass sie allein in diesem Monat über 30 (!!!) Transaktionen hat, alles Markenware. Da muss ich mich doch fragen, ob es sich bei dieser VK nicht um eine gewerbliche handelt, die als PVK angemeldet ist.
Der BGH hat auch entschieden, dass Käufer, denen Plagiate verkauft wurden, entweder die Beschaffung eines Originals oder die Differenz zwischen Preis und Wert einer Originalware als Schadensersatz durchsetzen können.
Ganz zu schweigen von der hier vorliegenden Markenrechtsverletzung - Plagiate zu verkaufen ist nämlich strafbar.
Meine Tante hat nun daraufhin einen Fall bei eBay eröffnet, in dem sie all dies darlegt, auch von der juristischen Seite.
Ich sehe die VK ganz klar in der Pflicht.