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Umkosten wegen falscher Beschreibung

Ich habe ein MacBook bei einem Privaten Verkäufer gekauft. Laut Beschreibung tadeloser Zustand mit Apple Care Garantie.

Als das Gerät dann da war, bemerkte ich direkt verklebte Tasten und das Trackpad war ohne Funktion. Also bin ich zum Apple Store gefahren und der vermutete schon einen Wasserschaden der nicht unter die Garantie fällt. Also habe ich den Verkaufer nochmal gefragt was los sei und er meinte, dass es zu 100% keinen Wasserschaden hat.

Wie zu erwarten hatte das Gerät doch einen Wasserschaden und nun musste ich 49€ Servicegebühr bezahlen, andernfalls wäre dies kostenlos gewesen. Die Gebühr wäre nicht entstanden, wenn das Gerät richtig beschrieben wäre.

Zurück geschickt habe ich es berreits, aber ist der Verkäufer nun verpflichtet mir auch die 49€ Servicegebühr zu zahlen?

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@rasta_welt schrieb:

Ich habe ein MacBook bei einem Privaten Verkäufer gekauft. Laut Beschreibung tadeloser Zustand mit Apple Care Garantie.

Als das Gerät dann da war, bemerkte ich direkt verklebte Tasten und das Trackpad war ohne Funktion. Also bin ich zum Apple Store gefahren und der vermutete schon einen Wasserschaden der nicht unter die Garantie fällt. Also habe ich den Verkaufer nochmal gefragt was los sei und er meinte, dass es zu 100% keinen Wasserschaden hat.

Wie zu erwarten hatte das Gerät doch einen Wasserschaden und nun musste ich 49€ Servicegebühr bezahlen, andernfalls wäre dies kostenlos gewesen. Die Gebühr wäre nicht entstanden, wenn das Gerät richtig beschrieben wäre.

Zurück geschickt habe ich es berreits, aber ist der Verkäufer nun verpflichtet mir auch die 49€ Servicegebühr zu zahlen?


Hallo @rasta_welt

 

Verpflichtet, dir die 49€ zurückzuzahlen, ist der VK nicht, weil es nicht abgesprochen war.

Ich würde ihn kontaktieren und versuchen, in einem netten, freundlichen Gespräch, zu einer einvernehmlichen

Lösung zu kommen. 

LG

Hast du vor dem Besuch beim Apple Store den VK auf evtl anfallende Kosten hingewiesen und um seine Zustimmung gefragt ?

 

Wenn NEIN, hast du IMHO keinen Anspruch auf die Erstattung dieser Pauschale.

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