24-09-2018 17:48
Hallo,
ich habe heute eine Kommode als Alleinbieter ersteigert. Anscheinend ist dem VK der Preis zu niedrig und er behauptet jetzt die Ware ist nicht mehr zu haben.
Ich war immer der Meinung dass eine gewonnene Auktion ein gültiger Kaufvertrag ist und der VK nicht einfach zurücktreten kann. Ist er nicht dazu verpflichtet dann einen gleichwertigen Ersatz zu besorgen?
Danke
Hallo @frederike2002_15
Die Aktion ist hinfällig der Verkäufer muss an dich nicht mehr Verkaufen.
Es gibt eine Gebotsrücknahme aus diesem Grund darf er die Auktion abbrechen.
@frederike2002_15
In den AGB steht dies:
"Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande."
Findest Du hier unter § 6 Ziffer 7.
Nach meiner Auffassung trifft das hier aber nicht zu.
Denn die Gebotsrücknahme fand VOR Abgabe Deines Gebotes statt.
@frederike2002_15
Was sagt denn der Verkäufer.
Wenn ein Gebot zurückgezogen wurde muss er nicht mehr an den wieder Höchstbietenden Verkaufen.
Siehe hier.
https://www.ebay.de/bfl/viewbids/223149701445?item=223149701445&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Zitat aus den AGB von Ebay... nochmal:
" Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande."
Wann bitte ist TE durch die Gebotsrücknahme oder aufgrund der Gebotsrücknahme WIEDER Höchstbietende geworden ???
@maulwurfn2014
Dieser Passus in den AGB zielt auf eine bestimmte Konstellation
und dürfte dazu dienen,
dem allergröbsten Auslosten und Hochtreiben von Geboten Einhalt zu bieten...
wenn Ebay sich denn darum wirklich scherte.
Also der Passus gilt z.B. für diesen Fall:
Bieter 1 bietet um 14 Uhr.
Bieter 2 bietet um 14 Uhr 30.
Damit ist Bieter 1 NICHT mehr Höchstbietender.
Bieter 2 ist stattdessen nun Höchstbietender.
Wenn Bieter 2 aber um 15 Uhr sein Gebot zurückzieht,
würde Bieter 1 DURCH diese Gebotsrücknahme nicht mehr überboten sein
und damit wieder zum Höchstbietenden und Käufer werden...
muss dann aber nicht mehr abnehmen.
Im Fall der TE war Gebotsabgabe und Rücknahme
aber schon Geschichte,
als sie dann ihr Gebot abgegeben hat.
Das dem VK der Preis zu niedrig war glaube ich eher weniger.
https://www.ebay.de/bfl/viewbids/223149701445?item=223149701445&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Ich vermute eher das an der Plattform vorbei verkauft wurde.
Du solltest auf den VK Druck ausüben, passende Links wurden bereits genannt und nicht vergessen ihm noch eine farbige Nachricht ins Profil setzen, dafür hast du aber 60 Tage Zeit, dies solltest du nicht sofort machen.
Da der Artikel zur Abholung angeboten war solltest du dies vielleicht nutzen, die Adresse des VK hast du ja beim durchlaufen der Kaufabwicklung erhalten.
Sonst hier:
Hallo,
mein Rat ist entsprechend farbig und aussagekräftig bewerten, jeweils 1 Sternchen bei den Details.
Alles andere kostet nur deine Zeit.
@frederike2002_15 schrieb:Hallo,
ich habe heute eine Kommode als Alleinbieter ersteigert. Anscheinend ist dem VK der Preis zu niedrig und er behauptet jetzt die Ware ist nicht mehr zu haben.
Ich war immer der Meinung dass eine gewonnene Auktion ein gültiger Kaufvertrag ist und der VK nicht einfach zurücktreten kann. Ist er nicht dazu verpflichtet dann einen gleichwertigen Ersatz zu besorgen?
Danke
Servus @frederike2002_15
Ja, da liegst Du richtig
und das betont Ebay auch auf der einen oder anderen Hinweisseite,
aber wenn ein Verkäufer einen Kauf abbrechen
und eventuell geleistete Zahlungen erstatten will,
ist das Thema für Ebay - so der Verkäufer das nicht regelmäßig macht - erledigt.
Du musst dann tatsächlich klagen.
Das Problem dabei:
Man muss auf diverse Formalien achten
und erst einmal selbst Geld in die Hand nehmen.
Das mit dem gleichwertigen Ersatz durch den VK ist so eine Sache.
Auch vor dem Deckungskauf,
den man selbst tätigt,
muss man einige Punkte abarbeiten.
Du musst überlegen,
wie weit Du gehen willst.
Ich könnte mir vorstellen,
nicht nur ich bin neugierig,
um welchen unzuverlässigen VK es da geht. 😉
@frederike2002_15 schrieb:Hallo,
ich habe heute eine Kommode als Alleinbieter ersteigert. Anscheinend ist dem VK der Preis zu niedrig und er behauptet jetzt die Ware ist nicht mehr zu haben.
Ich war immer der Meinung dass eine gewonnene Auktion ein gültiger Kaufvertrag ist und der VK nicht einfach zurücktreten kann. Ist er nicht dazu verpflichtet dann einen gleichwertigen Ersatz zu besorgen?
Danke
So ist es.
Klicken - lesen - handeln:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
http://resolutioncenter.ebay.de/
Und ich bekäme meine Kommode, sei Dir sicher.
Hallo @neues_eu-recht
>>Und ich bekäme meine Kommode, sei Dir sicher.<<
Sorry, aber vor dieser Aussage sollte man sich zu erst einmal den Artikel und die Transaktion anschauen.
Es haben sich schon Pferde vor einer Apotheke übergeben.
Dir auch hallo @frederike2002_15
Nenne doch bitte mal die Artikelnummer.
Antworten kannst du über den Kommentare-Link unter dem Posting
Natürlich besteht ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und den Verkäufer. Soweit ich weiß, ist der Verkäufer auch für den von Ihnen angesprochenen Ersatz zuständig.