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Verkäufer behauptet die Ware ist nicht mehr lieferbar

Hallo,

 

ich habe heute eine Kommode als Alleinbieter ersteigert. Anscheinend ist dem VK der Preis zu niedrig und er behauptet jetzt die Ware ist nicht mehr zu haben.

 

Ich war immer der Meinung dass eine gewonnene Auktion ein gültiger Kaufvertrag ist und der VK nicht einfach zurücktreten kann. Ist er nicht dazu verpflichtet dann einen gleichwertigen Ersatz zu besorgen?

 

Danke

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Hallo @frederike2002_15

 

Die Aktion ist hinfällig der Verkäufer muss an dich nicht mehr Verkaufen.

Es gibt eine Gebotsrücknahme aus diesem Grund darf er die Auktion abbrechen.

Das dem VK der Preis zu niedrig war glaube ich eher weniger.

 

https://www.ebay.de/bfl/viewbids/223149701445?item=223149701445&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565

 

Ich vermute eher das an der Plattform vorbei verkauft wurde.

 

Du solltest auf den VK Druck ausüben, passende Links wurden bereits genannt und nicht vergessen ihm noch eine farbige Nachricht ins Profil setzen, dafür hast du aber 60 Tage Zeit, dies solltest du nicht sofort machen.

 

Da der Artikel zur Abholung angeboten war solltest du dies vielleicht nutzen, die Adresse des VK hast du ja beim durchlaufen der Kaufabwicklung erhalten.

 

Sonst hier:

 

https://www.ebay.de/sch/ebayadvsearch/?_sofindtype=9

Hallo,

mein Rat ist entsprechend farbig und aussagekräftig bewerten, jeweils 1 Sternchen bei den Details.

Alles andere kostet nur deine Zeit.

 


@frederike2002_15  schrieb:

Hallo,

 

ich habe heute eine Kommode als Alleinbieter ersteigert. Anscheinend ist dem VK der Preis zu niedrig und er behauptet jetzt die Ware ist nicht mehr zu haben.

 

Ich war immer der Meinung dass eine gewonnene Auktion ein gültiger Kaufvertrag ist und der VK nicht einfach zurücktreten kann. Ist er nicht dazu verpflichtet dann einen gleichwertigen Ersatz zu besorgen?

 

Danke


Servus @frederike2002_15

 

Ja, da liegst Du richtig

und das betont Ebay auch auf der einen oder anderen Hinweisseite,

aber wenn ein Verkäufer einen Kauf abbrechen

und eventuell geleistete Zahlungen erstatten will,

ist das Thema für Ebay - so der Verkäufer das nicht regelmäßig macht - erledigt.

 

Du musst dann tatsächlich klagen.

Das Problem dabei:
Man muss auf diverse Formalien achten

und erst einmal selbst Geld in die Hand nehmen.

Das mit dem gleichwertigen Ersatz durch den VK  ist so eine Sache.

Auch vor dem Deckungskauf,

den man selbst tätigt,

muss man einige Punkte abarbeiten.

 

Du musst überlegen,

wie weit Du gehen willst.

 

Ich könnte mir vorstellen,

nicht nur ich bin neugierig,

um welchen unzuverlässigen VK es da geht. 😉

 

 


@frederike2002_15  schrieb:

Hallo,

 

ich habe heute eine Kommode als Alleinbieter ersteigert. Anscheinend ist dem VK der Preis zu niedrig und er behauptet jetzt die Ware ist nicht mehr zu haben.

 

Ich war immer der Meinung dass eine gewonnene Auktion ein gültiger Kaufvertrag ist und der VK nicht einfach zurücktreten kann. Ist er nicht dazu verpflichtet dann einen gleichwertigen Ersatz zu besorgen?

 

Danke


So ist es.

 

Klicken - lesen - handeln:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
http://resolutioncenter.ebay.de/

Und ich bekäme meine Kommode, sei Dir sicher.

Dir auch hallo @frederike2002_15

 

Nenne doch bitte mal die Artikelnummer.


Antworten kannst du über den Kommentare-Link unter dem Posting

Anonymous
Nicht anwendbar

Natürlich besteht ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und den Verkäufer. Soweit ich weiß, ist der Verkäufer auch für den von Ihnen angesprochenen Ersatz zuständig.

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