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Verkäufer bricht Kauf ab

Hallo.
Ich habe ein Tablet ersteigert. Nach dem Kauf hat der Verkäufer den Kauf abgrochen und schrieb mir er könne den Artikel nicht verschicken. Fragte natürlich warum nicht, keine Antwort. 2 min. später sehe ich das der Verkäufer den von mir gekauften Artikel per sofort Kauf wieder eingestellt hat. Der sofort Kauf Preis lag 40 Euro höher, als der Preis, für den ich den Artikel ersteigert hatte. Als Grund für seinen Kauf Abbruch zeigte mir Ebay an, Verkäufer hat angegeben das der Verkäufer den Artikel nicht mehr vorrätig hätte. Möchte diesen Verkäufer gerne melden. Sowas geht doch nicht. Wenn das jeder machen würde, nur weil sein Wunsch Preis nicht erreicht wurde. Bei dem. Button Verkäufer melden, komme ich nicht weiter weil halt der Kauf abgebrochen wurde.
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@claud-brnin  schrieb:
Hallo.
Ich habe ein Tablet ersteigert. Nach dem Kauf hat der Verkäufer den Kauf abgrochen und schrieb mir er könne den Artikel nicht verschicken. Fragte natürlich warum nicht, keine Antwort. 2 min. später sehe ich das der Verkäufer den von mir gekauften Artikel per sofort Kauf wieder eingestellt hat. Der sofort Kauf Preis lag 40 Euro höher, als der Preis, für den ich den Artikel ersteigert hatte. Als Grund für seinen Kauf Abbruch zeigte mir Ebay an, Verkäufer hat angegeben das der Verkäufer den Artikel nicht mehr vorrätig hätte. Möchte diesen Verkäufer gerne melden. Sowas geht doch nicht. Wenn das jeder machen würde, nur weil sein Wunsch Preis nicht erreicht wurde. Bei dem. Button Verkäufer melden, komme ich nicht weiter weil halt der Kauf abgebrochen wurde.

@claud-brnin 

 

diverse Verkäufer meinen sie könnten hier machen was sie wollen:

 

wenn der Preis nicht passt wird der Kauf abgebrochen

-

Du hast 2 Möglichkeiten:

 

wenn es Dir den Artikel wert ist:

 

Anwalt einschalten - diesem alle Unterlagen übergeben - inkl der Angebotsliste des Verkäufers.

 

Wenn Du das nicht willst/kannst:

 

dem VK eine Rote Laterne verpassen - bei den Detaillierten Bewertungen jeweils NUR 1 Stern - fertig.

 

Keine Beleidigungen oder strafrechtliche Bemerkungen verwenden!

 

z.B. "Preis zu niedrig - unzuverlässiger VK bricht Kauf ohne Rücksprache ab" o.ä. sachliche Formulierung.....

 

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