04-08-2018 11:11
Hallo liebe Community,
Ich habe für einen Kauf eine negative Bewertung abgegeben. Nun möchte der Verkäufer dass ich diese ändere, andernfalls geht er zum Anwalt. Ich habe ihm den Link geschickt, in dem die Vorgehensweise von eBay steht und ihm erklärt, dass er den Antrag abschicken soll, damit ich die Bewertung ändern kann. Er weigert sich allerdings mit der Aussage ich sei der Verursacher und muss mich auch kümmern das die Bewertung verschwindet. Er hat mir eine Frist gesetzt un droht mir mit Schadensersatzansprüchen.
Ach ja, es gab vorher schon eine Unstimmigkeit mit dem Käufer, die ebenfalls nun leider über seinen Anwalt geht (Ich konnte den Artikel nicht nach seinen Vorstellungen zeitnah abholen).
Ist das so rechtens was er da macht? Ich KANN die Bewertung ja überhaupt nicht von mir aus ändern, richtig? Was soll ich tun?
Moin @darkko83,
so so,
da würde ich dann 'Angemeldet als privater Verkäufer'
mal andere Saiten aufziehen.
oh oh....
@darkko83
Na was wohl der Verkauft zu viel als Privater eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt und der darf Zahlen der hat doch Kohle genug wenn er immer gleich zum Anwalt rennt das Spiel können auch 2 Spielen.
@hasjana
Es ist auch nicht schön wenn der Verkäufer den Link zur Bearbeitung der Bewertung dann nicht schickt und weiter Theater macht.
Sonnst hast du ja auch recht das man nicht dem Verkäufer einen ans Leder flicken sollte.
Der muss aber jetzt auch nicht extra die Kosten in die Höhe treiben wenn er nur denn Link schicken muss.