31-03-2017 08:20
Hallo,
Verkäufer hat den Artickel zweimal gesendet, ich bin bereit eine Lieferun zurückzusenden, Verkäufer will keine Rücksendung
übernehmen, ich soll die Portokosten selbst zahlten. Ein große Packet.
Was soll ich machen?
@solariskatze schrieb:Hallo,
Verkäufer hat den Artickel zweimal gesendet, ich bin bereit eine Lieferun zurückzusenden, Verkäufer will keine Rücksendung
übernehmen, ich soll die Portokosten selbst zahlten. Ein große Packet.
Was soll ich machen?
Nach dieser Antwort wäre ich nicht mehr bereit zurückzuschicken. Ich würde dem Verkäufer mitteilen, dass meine Bereitschaft hiermit erloschen ist und er - nach Terminabsprache das Paket bis zum XXX abholen kann.
@solariskatze schrieb:Hallo,
Verkäufer hat den Artickel zweimal gesendet, ich bin bereit eine Lieferun zurückzusenden, Verkäufer will keine Rücksendung
übernehmen, ich soll die Portokosten selbst zahlten. Ein große Packet.
Was soll ich machen?
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Guten Morgen @solariskatze!
Der Verkäufer hat dir den Artikel aus Versehen zweimal geschickt. Das ist sein Fehler, für den er selber
aufkommen muss.
Das würde ich ihm freundlich mitteilen und erst zurückschicken, wenn er die Portokosten übernimmt.
Schönes Wochenende!
Selbstverständlich musst du nicht für die Fahrlässigkeit des Verkäufers bezahlen!
Ganz im Gegenteil, du bist auch nicht verpflichtet deine Wohnung als Lagermöglchkeit des Verkäufers zu nutzen.
Du solltest dem Verkäufer eine Frist von max. 14 Tagen setzen (je nachdem wie groß die Sendung ist).
Hält er es nicht für möglich sich um seine Klamotten zu kümmern, hat er eben Pech gehabt.
Also wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist würde ich sagen das es eine Frechheit ist von dir das Rückporto zu verlangen. Er soll Dir nen Retourenschein schicken - ansonsten Pech! Hast Du den Fehler gemacht oder er ?