06-08-2019 18:14
Das Mikroskop ? Hier wäre ein zivilrechtliches Vorgehen durchaus empfehlenswert, der Kaufvertrag besteht nach wie vor.
Den Kaufabbruch wahrscheinlich mit irgendeinem vorgeschobenen erlogenen Vorwand durchgeführt.
ICH würde als erstes sofort NEGATIV/aussagekräftig bewerten.
Dann mal den Kundendienst von ebay anrufen und die Sachlage schildern, dass der VK zumindest die Provision zu zahlen hätte.
Das weitere Vorgehen hängt von dir ab.