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Verkäufer hat Ware mehrfach verkauft und möchte nun , dass ich zurücktrete vom Kauf.

Ich habe bei Ebay 4 Original VW Radkappen für einen Gold VI gekauft.

 

Weil in der Auktion als Stückzahl 3 eingestellt war und mir dadurch alles etwas unklar vorkam habe ich den Verkäufer vorher angeschrieben um mich zu vergewissern.

 

Als Antort bekam ich:

„Natürlich 4 Stück zum Preis von 40.- Euro für 15 Zoll. Waren auf meinem Golf 6.“

 

Alles perfekt genau das was ich suche und habe die Radkappen über „Sofortkauf“ ersteigert und mit PayPal bezahlt.

 

Nach mir haben noch zwei Personen zusätzlich die Kappen gekauft.

 

31.08.12 21:44:52 MESZ 5***x( 114)
31.08.12 17:35:56 MESZ h***k( 605)
31.08.12 16:28:19 MESZ ß- das bin ich

 

Paypal Überweisung war um 16:30 Uhr

 

Jetzt bekomme ich vom Verkäufer eine Mail wo er mir mitteilt  ich wäre nicht der erste Käufer gewesen und die Radkappen wären  bereits schon verkauft und verschickt.

Angeblich alles ein Einstellungsfehler.


Vom Ebay Kundenservice habe ich die Bestätigung,  dass ich erste Käufer war und  auch einen rechtlichen Anspruch auf den Artikel

habe.

Wenn er ehrlich geblieben wäre Ok! Aber er behauptet nun einfach Dinge die nicht stimmen.
 Er hätte die Radkappen „Fairerweise an den ersten Bieter geschickt" Ich bin doch nicht blöde!

Was würdet Ihr tun?

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

Hier ist der erste Verkauf,

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&_trksid=p4340.l2557&rt=nc&nma=true&item=180959188311

 

Einen Einstellirrtum hättest du bei einfachem lesen der sehr kurzen Artikelbeschreibung erkennen müssen.

 

4x fast nicht gefahren, das ganz multipliziert mit Menge 3 würde bedeuten das er 12 Kappen haben müßte.

 

Aus diesem Grund wurden Multiauktionen abgeschafft und der Multiplikator gehört nicht in Hände privater Anbieter.

ICH würde :

 

1) sobald wie möglich bei PP einen "nicht erhaltenen Artikel" melden

 

2) SOFORT negativ bewerten, bei den Sternchen jeweils 1, sachlicher Text zB "Artikel angeblich anderweitig verkauft"

 

3) keinerlei weitere Diskussionen mit dem VK führen

 

4) wenn du selbst VK bist, diesen VK auf deine "Sperrliste" setzen

Antworten (7)

Antworten (7)

So! Das war meine erste negative Bewertung die ich bei Ebay abgegeben habe und hoffendlich auch meine letzte.

 

Zusätzlich hat meine Liste *gesperrte Käufer* Zuwachs bekommen.

 

Noch einmal allen für Ihre Liebe Unterstützung vielen Dank!

 

Beverly :-x

meine hochachtung an alle, die bei ebay noch nie einen fehler gemacht haben....!!  ?:|

 

 

vielleicht hat er aus angst die teile dem überlassen, der bruder, vater und schwager in der anwaltsbranche hat !!!?:|

Du kannst natürlich auch versuchen, die Radkappen einzuklagen.

Wird sich aber nicht lohnen.

 

Wo hier ein Irrtum sein soll, erschließt sich mir nicht.

Der Zierblendensatz ist mit Stückzahl 3 angeboten worden.

Die Blödheit des Verkäufers kann zu Irrtümern führen, ist aber kein Irrtum

im Sinne des Gesetzes. Er hätte seinen "Irrtum" erkennen müssen.

Und nicht erst hinterher damit ankommen.

 

Vielen dank schon einmal für die vielen Antworten.

 

Das war aber meine Auktion:

http://www.ebay.de/itm/180957901274?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1439.l2649

 

Somit hat er für die Radkappen zwei Autionen gehabt.

 

Bei meiner Auktion wurde am 24.08.2012 noch die Stückzahl geändert. 

 

Der Verkäufer hat die folgenden Angebotsinformationen bearbeitet:
Datum Uhrzeit Bearbeitete Angaben 22.08.12 23:42:57 MESZ

Artikelbezeichnung

24.08.12 14:32:21 MESZ

Stückzahl

@ containerfriend,

 

TE ist Erstkäufer der zweiten Auktion, diesen Multiverkauf hätte der VK nie starten dürfen und darin besteht eben der Irrtum.

@ o-d-w :

 

Einen Einstellirrtum hättest du bei einfachem lesen der sehr kurzen Artikelbeschreibung erkennen müssen.

 

Nachdem unser TE Erstkäufer war, dürfte ihn das nicht tangieren, höchstens die K nach ihm.

http://www.ebay.de/itm/4-VW-Radzierblenden-Golf-6-/180957901274?clk_rvr_id=382248328926

 

vlt. ist er ja der Meinung, daß der oberste auf der Liste der 1. Bieter ist ...

 

ich meine, daß er sich auch nicht auf einen Irrtum berufen kann - nach Deiner Anfrage hätte er das Angebot bearbeiten können und müssen - Käufer gab es ja vor Dir nicht

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