15-07-2019 21:23
Hallo,
ich bin leider Opfer vom Internetbetrug geworden 😞
Artikel gekauft, überwiesen, nichts bekommen.
Nach wochenlangem Hin- und Herschreiben mit dem Verkäufer, Fristensetzen und einer Anzeige, hat der Verkäufer mir nun geantwortet, dass er weder den Artikel zum senden noch das Geld zum Erstatten hat.
Ich bin gerade sprachlos und weiß nicht wie ich handeln soll.
Leider konnte ich zudem keine konkrete Beispiele zu dem Fall finden, weil bei den meisten es gar keine Rückmeldung vom Verkäufer gab.
Was ist in diesem Fall am sinnvollsten?
Viele Grüße
Hallo @formerly-chucks
Wenn der Verkäufer gehackt worden ist dann hat er auch nicht den Artikel zum senden oder das Geld zum Erstatten.
Sondern der Hacker und dann muss eine Anzeige gegen denn Kontoinhaber gemacht werden an das du überwiesen hast.
@Anonymous
https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Keine-Sicherheit-Datenschutz-keine-Antwort/qaq-p/3962985
Der hat das aber nicht getan und Verkauft jetzt munter seine Artikel weiter und weiß nicht das seine Kontodaten geändert wurden.
Da hast du doch eben geantwortet.
@formerly-chucks schrieb:Hallo,
ich bin leider Opfer vom Internetbetrug geworden 😞
Artikel gekauft, überwiesen, nichts bekommen.
Nach wochenlangem Hin- und Herschreiben mit dem Verkäufer, Fristensetzen und einer Anzeige, hat der Verkäufer mir nun geantwortet, dass er weder den Artikel zum senden noch das Geld zum Erstatten hat.
Ich bin gerade sprachlos und weiß nicht wie ich handeln soll.
Leider konnte ich zudem keine konkrete Beispiele zu dem Fall finden, weil bei den meisten es gar keine Rückmeldung vom Verkäufer gab.
Was ist in diesem Fall am sinnvollsten?
Viele Grüße
Servus @formerly-chucks
Leider hast Du offenbar die Zeit verstreichen lassen
und konntest womöglich keine negative Bewertung mehr abgeben.
Diese wäre aber wichtig gewesen.
So weiß kein potentieller Käufer,
was da Sache ist.
Die Strafanzeige ist nett.
Aber Du solltest bedenken,
so Du wegen Betrugs angezeigt hast,
muss die Staatsanwaltschaft den Vorsatz beweisen können.
Soll heißen: Er hat gewusst,
dass er weder liefern noch erstatten könnte,
als er sich zum Verkauf/Einstellen entschlossen hat.
Gern mal wird dann geschildert,
was alles gerade soooo schwierig gewesen ist,
dass es zu dieser unglücklichen Konstellation kommen konnte.
Steht da sonst nichts "Kriminelles" auf dem Deckel... wird es denn schon mal uninteressant.
Oder man zückt die Karte,
dass man psychisch gerade in einem Ausnahmezustand war...usw.
Nur mit viel Glück wird vielleicht das "Angebot" an ihn gehen,
das Verfahren werde eingestellt,
wenn er den Geschädigten das Geld erstattet.
Passiert das alles nicht, gehst Du leer aus.
Du hast den Namen und die Anschrift.
Guck in den Insolvenzbekanntmachungen nach,
ob das was eingetragen ist...
Wenn nicht, mach Deine Ansprüche gerichtlich geltend
und heb den Titel gut auf.
Bei dem Betrag wird schon eine Gelegenheit kommen,
das von ihm wiederzuholen.
"ich habe sie geprüft und sie lief auf den gleichen Namen wie der Verkäufer. Ich habe da wenige Zweifel, dass der Account nicht gehackt wurde"
bluetooth718: Heute kannst Du sogar als Empfänger "donald duck" schreiben. Geld kommt an, solange die IBAN korrekt ist.