19-09-2018 12:57
Hallo,
ich habe Anfang des Jahres einen neuen Artikel bei einem gewerblichen Verkäufer erworben. Leider ist der Artikel nun trotz sachgemäßem Gebrauch defekt. Daraufhin wurde der Verkäufer mehrfach zwecks Schadensbehebung / Rückerstattung kontaktiert. Allerdings weigert dieser sich der Gewährleistung nachzukommen und verweist auf eBay und sieht die Plattform in der Pflicht. Was ist zu tun?
Danke im Voraus!
@pumaheizer schrieb:Hallo,
ich habe Anfang des Jahres einen neuen Artikel bei einem gewerblichen Verkäufer erworben. Leider ist der Artikel nun trotz sachgemäßem Gebrauch defekt. Daraufhin wurde der Verkäufer mehrfach zwecks Schadensbehebung / Rückerstattung kontaktiert. Allerdings weigert dieser sich der Gewährleistung nachzukommen und verweist auf eBay und sieht die Plattform in der Pflicht. Was ist zu tun?
Danke im Voraus!
Servus @pumaheizer
Selbstverständlich besteht die gesetzliche Gewährleistung über einen Zeitraum
von ZWEI Jahren.
Das kann auch niemand abkürzen.
Der Unterschied:
Nach sechs Monaten trägst DU als Käufer die Beweislast dafür,
dass der Artikel den Fehler bereits bei Übergabe in sich trug.
Das ist bei vielen Artikeln nahezu unmöglich,
es gibt aber durchaus Waren und Fehler,
die sehr gut und relativ einfach als im Produkt an sich liegende Fehler nachweisbar sind.
Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
Allerdings knickte der Händler erst ein,
als wir schon dabei waren,
ihn vor den Richtertisch zu zerren.
Um es abstrakter zu halten:
Fehler, welche der Hersteller bereits eingeräumt hat... sind nachweisbar,
Fehler, die z.B. Stiftung Warentest in einem Test festgestellt hat usw.
Hier kommt es also sehr genau auf Produkt und Fehler an.
Eine genauere Schilderung des Problems,
die Nennung des Artikels
und der (wahre) Standort des Verkäufers könnten helfen...
Wie der VK darauf kommt,
dass Ebay damit etwas zu tun hat,
ist mir allerdings ein Rätsel.
Wichtigste Frage :
Wo gekauft ? In China, da kannst du sowieso alles was Garantie/Gewährleistung heißt - > vergessen.
@pumaheizer schrieb:Hallo,
ich habe Anfang des Jahres einen neuen Artikel bei einem gewerblichen Verkäufer erworben. Leider ist der Artikel nun trotz sachgemäßem Gebrauch defekt. Daraufhin wurde der Verkäufer mehrfach zwecks Schadensbehebung / Rückerstattung kontaktiert. Allerdings weigert dieser sich der Gewährleistung nachzukommen und verweist auf eBay und sieht die Plattform in der Pflicht. Was ist zu tun?
Danke im Voraus!
Gewährleistung: bis 6 Monate nach Kauf.
Ist der Kauf länger her, hat der Verkäufer nichts mehr damit zu tun.
Zwecks irgendwelcher Garantieansprüchen wende Dich an den Hersteller des Artikels.