25-07-2013 10:21
Zuerst einmal Hallo an alle.
Ich habe folgenden Artikel ersteigert:
Gestern nun kam die Lieferung. Der Original-Karton entsprach ja noch der Beschreibung. Jedoch der Inhalt war ein komplett anderer. Nämlich eine alte, klapprige, total verdreckte und versiffte kabelgebundene Tastatur (mit Maus) von Compaq.
Ich schrieb die Verkäuferin an, schilderte mein Problem und erhielt erstmal die Antwort: Ach Gott, wegen 4,51 Euro. Dann erklärte sie sich dazu bereit der Sache nachzugehen. Später kam dann über ebay eine Nachricht mit der Aufforderung:
Hallo,
sorry für die Unannehmlichkeiten. Bitte geben Sie mir Ihre Kontodaten durch. Ich werde Ihnen 10,41 Euro überweisen.
Gruß
Daraufhin eröffnete ich über "Probleme klären" einen Fall bei ebay und teilte ihr mit, dass ich nicht mein Geld zurückhaben möchte sondern auf Vertragserfüllung bestehe und die - von mir ersteigerte - Tastatur (mit Maus) haben möchte. Frist gesetzt und abgesendet.
Heute nun erhalte ich - über die normale ebay-Nacrichten-Funktion folgende Mail:
Hallo,
ich möchte Ihre Kontodaten, um Ihre 10,41 Euro zurück zu überweisen. Mehr wie entschuldigen kann ich mich nicht.
Sie bekommen das Geld zurück und die Tastatur werfen Sie auf den Müll.
Sollten die Droh-Mails/bzw. -Anrufe nicht aufhören, werde ich sie alle an Ebay weiterleiten. Denn wer sich bei ebay auskennt, weiß, dass Droh-Mails ein
absolutes no go ist.
Gruß
Wie verhalte ich mich weiterhin richtig und korrekt und habe ich das Recht auf Vertragserfüllung?
Gruß
Tina
Hallo Tina,
selbstverständlich steht dir vertragserfüllung, also Lieferung der ware wie gekauft, zu.
Die Verkäuferin hat zunächst das Recht und die Pflicht der Nacherfüllung, d.h., sie müsste die Fehllieferung auf ihre Kosten zurücknehmen und dir die Ware wie bestellt zusenden.
Sie scheint sich ja nun durch Erstattung des Kaufbetrages aus der Affäre ziehen zu wollen.
OK, dann müsste sie aber für den "Schaden" aufkommen, den du u.U. hättest, wenn du dir die Ware anderweitig besorgst. Das ist ihr sicherlich nicht bewusst.
Gib ihr eine Frist auf, dir die Ware wie bestellt zu liefern und die Versandkosten für den Rückversand der Fehllieferung zu überweisen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wärst du gezwungen, eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen, deren Mehrkosten du selbstverständlich ihr anlasten müsstest.
Seltsamerweise war das gute Stück ja mindestens am 07.07. bereits verkauft:
Ob dieser Käufer wohl ähnlich unbegeistert von der Ware war und diese zurückgegeben hat ?