06-12-2019 22:55
Servus,
folgendes Problem habe ich mit einem Verkäufer, dieser möchte seine Ware nach Postialischen zugang zurück haben.
Gekauft wurde laut beschreibung eine Apple Watch GPS + Cellular, geliefert ist eine Apple Watch GPS geliefert worden (Angebotsbeschreibung war laut Verkäufer falsch)
24.11 Kauf
24.11 Bezahlt via Paypal
29.11 Post erhalten
29.11 Unstimmigkeit gemeldet, mit der Bitte um 20€ nachlass wegen falscher Ware
01.12 Hat der Verkäufer den Kauf abgebrochen und Geld via Payapl zurückbezahlt. Bestätigung das er die Ware erhalten hat, wurde auch noch gemacht
Ich habe bis dahin nicht weiter gemacht, auch keine Ware verschickt, ich möchte ja gar keinen Abbruch sondern nur einen nachlass wegen falscher Ware
06.12 hat er sich dann mal gemelet,
06.12 habe iich ihm dann via Paypal Freunde den Differenzbetrag -10% ebay Gebühren - 2,49% + 0,35€ Paypal abgezogen, diese hätte er eh Bezahlen müssen
Nun besteht er immer noch auf die Rücksendung der Uhr und möchte mich nun Anzeigen und den Anwalt einschalten.
Da ich seit 29.11 Eigentümer sowie Besitzer bin sehe ich gar keinen grund hier etwas zurück zu schicken.
Am 29.11 wurde die Uhr auch zur Reparatur gebracht, sort ist es dan nauch erst mit LTE und nicht LTE aufgefallen
Sehe es nicht ein eine Reparierte Uhr zurückzuschicken
Hallo,
Du kannst doch nicht einseitig eine Kaufpreisminderung festlegen und die Grundlagen erpressen
und irgendwelche Gebühren abziehen, weil er diese sowieso irgenwo bezahlen müsse.
Entweder Geld oder Ware - da Du schon reparieren lassen hast, hast dem Lieferumfang auch wie
vereinbart anerkannt und kannst sie auch nicht im Originalzustand zurücksenden.
Zumindest hätte der VK erstmal nachbessern dürfen.
Entweder sendest dem Verkäufer nun das ganze Geld! wieder zurück oder die instandgesetzte Uhr,
wenn er sich damit einverstanden erklärt. Originalzustand geht ja nicht mehr und eine Fachfirma
hätte den vermeintlichen Unterschied vermutlich VOR reparatur bemängelt.
Du hast auch keine Gebühren abzuziehen. Die Gebühren bleiben ihm sicherlich seitens Ebay dennoch
weil diese bei Paypal Rückzahlung nicht erstattet werden.
Ich als VK hätte da bereits ganz anders reagiert. Solch selbsternannte Entscheider, die Verkäufer erpressen
und rücksichtslos handeln fehlen mir wirklich...
So meine Kenntnis.
florian_007
Zahlungen für Einkäufe über PP Freunde ist weder bei eBay noch bei PP erlaubt.
dich würde ich zusätzlich bei eBay melden wegen versuchte Umgehung der VK-Provision. Du kannst keinen Verkäufer dazu zwingen gegen die eBay-Grundsätze zu verstossen. Bei PP würde ich dich auch melden.
Dein Verhalten ist ein NO-GO!
Bei mir kannst nicht mehr kaufen, bei vielen anderen VK die diesen Thread lesen bestimmt auch.
Hallo Florian_007,
Du hast reklamiert. Daraufhin hat der Verkäufer einen Einstellirrtum behauptet. Egal, ob das stimmt, und ob er eine Ersatzlieferung machen durfte, du mußtest die Uhr auf jeden Fall zurückgeben. Insofern lag ein Rückabwicklungsverhältnis vor und da hast du die Pflicht, den Kaufgegenstand unverändert zurückzugeben. Dagegen hast du verstoßen. Lies mal im BGB, was dort zur Bösgläubigkeit steht.
Da kommt es nicht darauf an, ob du Eigentümer bist.
Entweder du hast Glück und kannst die Uhr unrepariert und ohne Kosten aus der Werkstatt zurückholen, oder du steckst wirklich in der Klemme. Denn der Umstand, daß du die Uhr in Reparatur gegeben hast, kann dir als rügelose Abnahme ausgelegt werden und dann schuldest du den vollen Kaufpreis...
Der Differenzbetrag, von dem du sprichst versteht sich wohl abzüglich deiner Reduktion von € 20,00? Die war einseitig, also unberechtigt. Und abzüglich der Ebay- und Paypalgebühren? Weil er die wiederkriegt? Stimmt z.T., aber die waren nicht Teil des Kaufpreises. Und außerdem hat er sie getragen, weil er verkauft und den Kaufpreis gekriegt hat. Die muß er noch einmal zahlen, wenn er erneut verkauft, da hat er keine Ersparnis.
Also auf zur Werkstatt, und danach mal zum Anwalt.