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Verkäufer meldet sich nicht und liefert nicht Verdacht auf Betrug

Hallo ich brauch mal Hilfe,

 

Ich habe am 10.02.19 Einen Artikel gekauft. Leider wurde nur Überweisung oder Abholung als Zahlungsart akzeptiert. Ich habe das Geld (300€) am selben Tag überwiesen und den Verkäufer gebeten mir die Sendungsnummer zu schicken. Der Verkäufer ist neu, und ich habe den argen Verdacht da er inzwischen auch schon eine schlechte Bewertung bekommen hat das ich meine Ware nicht erhalten werde. Ich habe am 19.02.19 den fall geöffnet und den Verkäufer per Mail informiert das ich noch bis zum 23. auf eine Reaktion von ihm oder die Ware warte und danch entsprechende Schritte einleite.

 

Was ist jetzt der beste Weg mein Geld wieder zu erhalten oder im besten fall doch die Ware zu bekommen.

Reicht es eine Anzeige bei der Polizei zu machen oder schaltet man einen Anwalt mit ein?

 

Artikelnummer 312468316966

 

Ich bin für dankbar für sachdienliche Antworten.

So etwas ist mir in 18 Jahren Ebay noch nicht passiert

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@micha1.3  schrieb:

Hallo ich brauch mal Hilfe,

 

Ich habe am 10.02.19 Einen Artikel gekauft. Leider wurde nur Überweisung oder Abholung als Zahlungsart akzeptiert. Ich habe das Geld (300€) am selben Tag überwiesen und den Verkäufer gebeten mir die Sendungsnummer zu schicken. Der Verkäufer ist neu, und ich habe den argen Verdacht da er inzwischen auch schon eine schlechte Bewertung bekommen hat das ich meine Ware nicht erhalten werde. Ich habe am 19.02.19 den fall geöffnet und den Verkäufer per Mail informiert das ich noch bis zum 23. auf eine Reaktion von ihm oder die Ware warte und danch entsprechende Schritte einleite.

 

Was ist jetzt der beste Weg mein Geld wieder zu erhalten oder im besten fall doch die Ware zu bekommen.

Reicht es eine Anzeige bei der Polizei zu machen oder schaltet man einen Anwalt mit ein?

 

Artikelnummer 312468316966

 

Ich bin für dankbar für sachdienliche Antworten.

So etwas ist mir in 18 Jahren Ebay noch nicht passiert


Servus @micha1.3 

 

Die Fallöffnung führt bei Ebay im Falle einer Zahlung per Überweisung zu nichts.

Der Fall wird geschlossen werden ... und das war es.

 

Schau mal in diesen Thread https://community.ebay.de/t5/Kaufen-bei-eBay/neu-bei-Ebay-erster-Kauf-direkt-ein-Reinfall-Bezahlt-ke...

So mal als Hinweis,

wann man wo besser nicht kauft,

wenn es bestimmte Beträge übersteigt.

 

Hier kommt auch alles zusammen,

was dort zum Thema "Kauf bei neuen Nutzern" angesprochen worden ist:

Viele Artikel eingestellt,

bestimmtes Preissegment,

nur Überweisung oder Abholung... dies ist dann oft nur zum Täuschen,

dass man als VK ehrlich ist.

 

Versicherter Versand ist angegeben.

Also: Strafanzeige für den Druck.

Sollte das Bild zum aktuellen Angebot wirklich etwas mit dem Anbieter zu tun haben,

musst Du damit rechnen,

dass Du es mit einem Minderjährigen zu tun hast.
Das hat Vorteile und Nachteile.

 

Druck die beendeten Angebote aus,
am besten alle.

Dann schreibst Du ihn über den eingestellten Artikel an.

Bewerte den Kauf negativ ohne Worte wie "Betrug" oder "Betrüger" oder "Polizei" und "Anzeige".

Keine Ware... und dass Du Follower bist.
Dann wirst Du Follower, so können Dich andere Käufer kontaktieren.

Nur so!

 

Ruf die E-Mail von Ebay auf,

die Du nach Kauf oder nach Kaufabwicklung von Ebay erhalten hast.

Dort findest Du eine Anschrift.

Ist hier ein Minderjähriger der VK,

kannst Du unter Umständen sogar mit einer echten Anschrift rechnen.

Recherchier den Namen,

die Straße, alles zusammen, getrennt.

Google die Bankdaten.

Vielleicht sind sie schon einschlägig bekannt.

 

Strafanzeige erstatten.
Bei Dir geht es um 300, bei dem Rotbewerter um 150 Euro.

Da wird es langsam interessant.

 

Die Polizei wird Dir nicht das Geld bringen,

aber sollte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen,

ist es möglich,

dass das Einstellen des Verfahrens bei "Wiedergutmachung" in Aussicht gestellt wird.

Also - Zahlung an die Geprellten.

 

Falls die Anschrift echt ist,

kannst Du freilich per Einwurfeinschreiben eine Erfüllung mit datierter Frist verlangen.

Alle weiteren Kosten können bei Dir hängenbleiben,

wenn Du an einen Jugendlichen geraten bist.

Also erst gründlich recherchieren.

 

Ist die Anschrift falsch (VORSATZ!!!) und wird ermittelt,

wird Dir die Polizei in der Regel NICHT die echten Daten des Beschuldigten geben,

aber wenn man eine Akteneinsicht beantragt,

darf ein RA diese einsehen und kann so die Daten erlangen.

 

 


@micha1.3  schrieb:

Hallo ich brauch mal Hilfe,

 

Ich habe am 10.02.19 Einen Artikel gekauft. Leider wurde nur Überweisung oder Abholung als Zahlungsart akzeptiert. Ich habe das Geld (300€) am selben Tag überwiesen und den Verkäufer gebeten mir die Sendungsnummer zu schicken. Der Verkäufer ist neu, und ich habe den argen Verdacht da er inzwischen auch schon eine schlechte Bewertung bekommen hat das ich meine Ware nicht erhalten werde. Ich habe am 19.02.19 den fall geöffnet und den Verkäufer per Mail informiert das ich noch bis zum 23. auf eine Reaktion von ihm oder die Ware warte und danch entsprechende Schritte einleite.

 

Was ist jetzt der beste Weg mein Geld wieder zu erhalten oder im besten fall doch die Ware zu bekommen.

Reicht es eine Anzeige bei der Polizei zu machen oder schaltet man einen Anwalt mit ein?

 

Artikelnummer 312468316966

 

Ich bin für dankbar für sachdienliche Antworten.

So etwas ist mir in 18 Jahren Ebay noch nicht passiert


Ja macht Sinn, es wurden Dinge mehrfach verkauft!

 

https://www.ebay.de/sch/rekla_64/m.html?item=312468316966&nordt=true&nma=true&hash=item48c0902326%3A...

 

Drucke alles aus oder mach screenshots davon!

 

Überprüfe die Adresse und die Bankdaten/ Bankkonto Inhaber mit google!

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