16-11-2013 11:41
Hallo!
Habe einen Artikel ersteigert welcher laut der Beschreibung "neuwertig" sein soll.
Die Realität, sprich die Hülle und Anleitung, haben Gebrauchsspuren.
Verkäufer wurde positiv bewertet, jedoch wurde die Bemerkung mit dem Hinweis "Artikel bedingt neuwertig" versehen.
Zudem habe ich die Beschreibung mit nur 2 Sternen, den Rest mit 5 Sternen, bewertet.
Daraufhin wurde der Verkäufer ausfallend. Anhand seiner bisherigen Bewertungen und Kommentare ist mein Fall kein Einzelfall.
Er hat weiterhin u.a. erwähnt er hätte solche Dinge früher anders geregelt, aber nun aufgrund Familie und Kindern eine Verantwortung!? Desweiteren droht er mir mit seinem zweiten Ebay-Account - ist es legal einen zu besitzen? - oder über einen Dritten bei mir etwas zu kaufen und mich dann unfair zu bewerten. Dies geschah alles schriftlich via Ebay-Nachrichten.
Den betreffenden Verkäufer habe ich zwar bei mir gesperrt, fühle mich dennoch dadurch irgendwie "bedroht" und scheue mich neue Artikel anzubieten.
Was würdet ihr in solch einem Fall tun?
Herzlichen Dank vorab für eure Unterstützung!