13-08-2019 21:01
Defekte Ware wurde zurück geschickt mit Sendungsnummer und vor Tagen dem Verkäufer zugestellt.Er reagiert auf keine Mails,Rückgabeanfrage u Fallöffnung.Ware wurde per Überweisung bezahlt weil der Verkäufer kein PayPal hat.Habe ich trotzdem Ebay Käuferschutz u was ist weiter zu tun????
Mfg
@merlinog schrieb:Defekte Ware wurde zurück geschickt mit Sendungsnummer und vor Tagen dem Verkäufer zugestellt.Er reagiert auf keine Mails,Rückgabeanfrage u Fallöffnung.Ware wurde per Überweisung bezahlt weil der Verkäufer kein PayPal hat.Habe ich trotzdem Ebay Käuferschutz u was ist weiter zu tun????
Mfg
Servus @merlinog
Der sog. Ebay-Käuferschutz existiert - so man ihn überhaupt so bezeichnen will - nur bei wenigen Artikeln,
die von gewerblichen Verkäufern angeboten werden.
Wenn Du zum "Ebay-Käuferschutz" ins Kleingedruckte schaust,
solltest Du erkennen,
dass der Ebay-Käuferschutz in Wirklichkeit Paypal-Käuferschutz ist.
Und wieder ein fröhliches Winken in Richtung Verbraucherschützer... aber ... ach nee, die sehen ja nix.
Das Problem:
Nach deutschem Recht steht Dir bei einem Sachmangel an der Kaufsache zunächst "nur" Nacherfüllung zu.
Soll heißen:
Du müsstest den VK erst einmal auffordern,
die Ware in den Zustand zu versetzen,
wie er ihn angepriesen hat.
Dazu muss man im Zweifel die Ware auch übereignen.
Was Ebay hier vorgaukelt:
Klick auf Rückgabe und bei einem Artikel,
der eine Macke hat,
muss der VK zurücknehmen und zahlen.... alles so nicht stimmig.
Ich würde ihm nochmal schriftlich mitteilen,
dass Du die Nacherfüllung von ihm erwartest.
Dazu eine datierte Frist setzen.
Also anders gesagt:
Fehler beschreiben
und auffordern,
den Fehler zu beseitigen und Dir die Ware erneut zukommen zu lassen.
Für den Fall der Nichterfüllung würde ich Rücktritt ankündigen mit Mahnung,
Mahnbescheid und allem Schnickschnack.
Lohnt sich bei dem Preis allerdings kaum.
Noch etwas als Tipp.
Der VK tut privat.
Er hat aktuell 112 Artikel eingestellt.
Davon sind de facto 83 neu.
Von den 12 verkauften Artikeln waren 10 neu.
Und jetzt sagst DU mir,
wie wahrscheinlich ist,
dass ein rein privater VK so viele neue Artikel einstellen kann?
Eben - nicht wirklich.
Von so etwas lasse ich die Finger
und damit bin ich gut gefahren.
Hallo @merlinog
Nein bei Überweisung hast du keinen Käuferschutz.
Da hilft nur ein Mahnschreiben.
Aber dir ist das selbe letztens als Verkäufer auch passiert.
Und da unterstellst du dem Käufer er hätte denn Neuen Artikel kaputt gemacht.
Und jetzt hast du Neuware gekauft und die ist Defekt.
Was war denn dran an der Anlage ?