Verkäufer weigert sich die Rechnung auf meine Firmen Daten auszuschreiben
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am 13-11-2017 15:26 - zuletzt bearbeitet am 13-11-2017 15:27 von pat
Hallo Ebay,
Ich hoffe Sie können mir in kurze Zeit weiter helfen, weil ich ein Problem habe mit ein Verkäufer der weigert die Rechnung auf meine Firmen Daten aus zu schreiben.
Ich habe auch letztes Jahr schon mit Ebay geschrieben das die Verkäufer die Versandadresse als Rechnungsadresse bekommen, aber das ist in meinem Fall falsch. Meine Rechnungsadresse ist auf nahme meiner Firma, und die Versandadresse ist eine andere.
Nun weigert sich der Verkäufer sich die Rechnung zu ändern, weil er denkt das ich dann 2 mal die Rechnung absetzen könnte,
aber das liegt der Verkäufer vollkommen falsch.
Ich habe auch schon kontakt gehabt mit dem Finanzamt, auch die haben mir gesagt das der Verkäufer der Rechnung ändern soll, aber der Verkäufer weigert sich.
Ich habe schon vieles über Ebay gekauft und fast alle Firmen ändern sehr schnell die Rechnung und schicken es wieder zu.
Es geht um diese angebot:
Es ist jetzt so das ich den Warenwert nicht buchen kann, also ich habe ein Problem in meine Buchhaltung. Dazu kommt das ich also auch die MwSt nicht zurück fragen kann weil der Rechnung nicht auf meine Nahme steht, sondern auf der Versandadresse.
Letztes Jahr hat Ebay mir schon geschrieben das Sie das nicht ändern können, aber dadurch habe ich jetzt also Problemen.
Zu denken das so gut als alle andere websites die möglichkeit haben: Rechnung und Versandadresse.
Ich hoffe Sie können mir diese mal schon helfen, hoffentlich können Sie die Rechnung anfragen bei den Verkäufer oder wie ist es mit den Ebay Garantie?
Ich lese hoffentlich schnell einen Reaction von Ihnen.
Schöne Grüsse,
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Mal ein Thema, wo ich sogar antworten kann
Leider wurde nicht angegeben, welche Menge du erworben hast. Deshalb tippe ich jetzt hier nur auf dem "Verdacht", das es sich bei 1 bis 2 mal handelt und lehne mich aus dem Fenster.
Deine Lieferadresse sowie Rechnungsadresse, ist bei diesem Betrag "eigentlich" nicht relevant. (... lese weiter)
Es handelt sich bei der Ware, um eine Kleinbetragsrechnung (bis 250 Euro, wurde dieses Jahr angehoben, rückwirkend ab dem 1. Januar 2017.). Das bedeutet soviel, das deine Daten auf dieser Rechnung überhaupt nicht darauf stehen müssen / dürfen.
Allerdings, musst du eine Sache beachten. Am besten ist es, das so wie im Beispiel weiter unten und bereits erwähnt:
- Name des Rechnungsempfängers <----------------------
- Anschrift des Rechnungsempfängers <-------------------
erst gar nicht auftauchen. Falls doch, muss unbedingt dein Name darauf stehen. Sollte zusätzlich auch noch eine Anschrift angegeben sein, muss diese auch stimmen bzw darf es nicht dazu führen, das hier ein Verdacht aufkommen kann.
-Ist z.b. Dein Name drauf, sowie die private Wohnanschrift - wird das FA dies akzeptieren.
-Deine Name stimmt, aber die Rechnungs- und Lieferanschrift sind nicht die selben - hier kommt es darauf an, inwiefern sie abweichen. Ist z.b. die private Anschrift als Rechnungsanschrift drauf und die Lieferanschrift das Unternehmen oder umgekehrt, solltest du keine Probleme haben.
-Sollte dein Name, aber eine ganz andere Anschrift draufstehen, die für das FA nicht nachvollziehbar ist oder skeptisch macht...
Wird es entweder diese nicht gelten machen oder du wirst darum gebeten, dies weiter zu erläutern. Meistens, haben sie aber keine lust auf Geschichten.
-Sollte weder dein Name, noch die Anschrift stimmen... bloß nicht einreichen, das wäre rechtswidrig
-Das gleiche geht für c/o Angabe, wäre nicht rechtens.
Außerdem, muss du auch dem FA gegenüber erklären können, inwiefern der Erwerb relevant ist zu deinem Betrieb. (Muss nicht sein kann aber sein) Ich könnte den Artikel niemals absetzen.
Denke auch daran, das du diese 10 Jahre aufbewahren musst bzw eine Kopie. Ich speichere z.b. alles Digital ab und auch mein Steuerberater hat eine Sicherungskopie.
Ich würde dir auch echt nah legen, was dir @cody7888a auch bereits empfohlen hat, für eBay ein neues Konto zu erstellen, mit den richtigen Daten für die Zukunft. Dann ersparst du dir eine Menge Zeit und Aufwand, sowie wird der Verdacht nicht geäußert, das etwas Faul an deiner Bitte ist.
Aber auch dich von einem Steuerberater beraten zu lassen, gerade gegenüber dem FA und allgemein - Seine kosten kannst du genau so dann absetzten, nur mal so am Rande.
Ich würde einfach deinen Verkäufer nochmal freundlich darum bitten, nicht die Daten zu korrigieren, sondern die Daten aus der Rechnung komplett zu entfernen. Sollten aber die Daten in gewissermaße stimmen, wie oben erwähnt in den Beispielen. Packste noch zusätzlich deine Überweisung mit ran (Paypal, Banküberweisung oder Auszug von deiner Kreditkarte) und gibst es beim FA so ab.
Zusätzlich kannste noch eine Anmerkung hinzufügen, das du leider keine Korrektur der Rechnung erhalten hast. Aber du alles beilegst, die die Vorsteuer zulässt.
Hier mal die Pflichtangaben bzw wie so etwas aussieht. 150 euro ist nicht gültig, sondern 250 euro
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Er ist gesetzlich verpflichtet ordnungsgemäße Rechnungen auszustellen - dies wäre bei Deinen hinterlegten Daten Du - als Accountinhaber.
Die Möglichkeit, einen Artikel an eine andere Lieferanschrift versenden zu lassen beinhaltet NICHT dazu die Rechnung auch auf diese Lieferanschrift auszustellen.
Edit:
Wenn Du für Deine Firma einkaufst wäre es weitaus sinnvoller einen separaten/zweiten Firmenaccount (mit der Lieferanschrift als "Hauptanschrift") anzulegen - darüber könnt ihr dann problemlos einkaufen und bekommt auch die Rechnungen entsprechend ausgestellt.
Die Aussage das sich das Finanzamt mit dieser Mauschelei einverstanden erklärt halte ich für ein Gerücht
-
insbesondere da gerade das Finanzamt genau weiß welche Pflichtangaben eine Rechnung (aufgrund gesetzlicher Vorschriften) enthalten muss!
zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......

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Hallo @2015-spijk
Nebenbei: Abweichende Adresse als auch Familienname statt Firmenname spielen fiskalisch eigtl. keine große Rolle. Bei diesem Warenwart sowieso nicht. Ich hatte damit weder in der Buha noch mit dem Finanzamt Probleme, wenn ich einen Beleg mit meinem Familienname und meiner Privatadresse in mein Geschäft eingebucht hatte.

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"Abweichende Adresse als auch Familienname statt Firmenname spielen fiskalisch eigtl. keine große Rolle."
Rechnungsmanipulationen mag kein Finanzamt - wer falsche Rechnungen ausstellt haftet dafür!
https://hosting.1und1.de/digitalguide/kmu/rechnungen/pflichtangaben-einer-ordnungsgemaessen-rechnung...

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@cody7888a
Die muss ich auch nicht haben. Die hat mein Steuerberater, der meine Buchhaltung macht. Und ich hatte wie geschrieben noch keine Probleme mit einer vergleichbaren Situation. Welche und ob Du eigene Erfahrungen mit dem Thema hast oder nur gegoogeltes Wissen transportierst, weiß ich natürlich nicht.
"Rechnungsmanipulationen mag kein Finanzamt - wer falsche Rechnungen ausstellt haftet dafür!"
Davon lese ich hier gar nichts. Der Fragesteller bat lediglich um eine plausible Rechnungskorrektur.
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"Nun weigert sich der Verkäufer sich die Rechnung zu ändern, weil er denkt das ich dann 2 mal die Rechnung absetzen könnte"
der VK hat die Rechnung mit den Daten des Accounts bereits für die eigene Buchhaltung erstellt -
TE will eine Korrektur auf die Lieferanschrift haben: Manipulation die der VK GsD nicht mitmacht!
Wenn Du keine Erfahrungen in diesem Bereich hast solltest Du solche Äußerungen "....spielen fiskalisch eigtl. keine große Rolle" tunlichst unterlassen
-
stattdessen lieber mal den Gesetzestext lesen/verstehen der mehr als eindeutig ist:
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 Abs. 4 UStG
Nur wenn ein Berichtigungsdokument seitens des Rechnungsausstellers ausgestellt wird, das den formalen Anforderungen gem. §14 u. §14a UStG erfüllt, wäre eine Korrektur zulässig.

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Les` Dir die USt-DV durch - diese - in Verbindung mit dem UStG zeigt eindeutig auf welche Korrekturen durchgeführt werden können/dürfen....
insbesondere in welcher Form durchgeführt werden dürfen.....

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Wie schon geschrieben: Die liest sich mein Steuerberater bzw. deren Mitarbeiter durch. Ich kann hier nur schreiben, welche eigenen Erfahrungen und welches Wissen ich mit tatsächlich gleichen Fällen gemacht habe.
Wenn Du jedoch andere eigene Erfahrung hast bzw. das jedoch anders weißt bzw. recherchiert hast: Ok!.
Und damit belasse ich es hiermit für mich.
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Einem TE ist damit nicht geholfen - ganz im Gegenteil!
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@2015-spijk schrieb:Hallo Ebay,
Ich hoffe Sie können mir in kurze Zeit weiter helfen, weil ich ein Problem habe mit ein Verkäufer der weigert die Rechnung auf meine Firmen Daten aus zu schreiben.Ich habe auch letztes Jahr schon mit Ebay geschrieben das die Verkäufer die Versandadresse als Rechnungsadresse bekommen, aber das ist in meinem Fall falsch. Meine Rechnungsadresse ist auf nahme meiner Firma, und die Versandadresse ist eine andere.
Nun weigert sich der Verkäufer sich die Rechnung zu ändern, weil er denkt das ich dann 2 mal die Rechnung absetzen könnte,
aber das liegt der Verkäufer vollkommen falsch.
Ich habe auch schon kontakt gehabt mit dem Finanzamt, auch die haben mir gesagt das der Verkäufer der Rechnung ändern soll, aber der Verkäufer weigert sich.
Ich habe schon vieles über Ebay gekauft und fast alle Firmen ändern sehr schnell die Rechnung und schicken es wieder zu.
Es geht um diese angebot:
Es ist jetzt so das ich den Warenwert nicht buchen kann, also ich habe ein Problem in meine Buchhaltung. Dazu kommt das ich also auch die MwSt nicht zurück fragen kann weil der Rechnung nicht auf meine Nahme steht, sondern auf der Versandadresse.
Letztes Jahr hat Ebay mir schon geschrieben das Sie das nicht ändern können, aber dadurch habe ich jetzt also Problemen.
Zu denken das so gut als alle andere websites die möglichkeit haben: Rechnung und Versandadresse.
Ich hoffe Sie können mir diese mal schon helfen, hoffentlich können Sie die Rechnung anfragen bei den Verkäufer oder wie ist es mit den Ebay Garantie?
Ich lese hoffentlich schnell einen Reaction von Ihnen.
Schöne Grüsse,
Vielleicht kannst du das jedem Verkäufer sofort nach Kauf mitteilen, in der "Ich werde den Artkel bezahlen" Mitteilung an deinen Vk in der Kaufabwicklung kann man eine paar Worte an den Vk richten!
Und wenn das Finanzamt schon Bescheid weiß können die ja auch solche "falschen" Rechnungen anerkennen!