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Verkäufer will Transaktion abbrechen, aber ich nicht

Hallo,

 

ich hatte 3 Obstkisten ersteigert, von einem VK, der fast nur diese Kisten anbietet, aber als Privatverkäufer. Einen Tag nach Auktionsende bekomme ich eine Mail, das ich die Transaktion abbrechen möchte, was nicht zutrifft, das hatte der VK eigenmächtig angegeben. Der VK hatte mir dann mitgeteilt, das die Obstkisten von Holzwürmern befallen wären und ich diese sicher nicht haben möchte. 2 Tage nach Auktionsende bietet er wieder Obstkisten zum Verkauf an. Ich habe ihn dann angeschrieben, das ich die Obstkisten haben möchte, so wie er sie in der Auktion angeboten hat und ich sie ersteigert habe, er könnte ja die nehmen, die er neu eingestellt hat, da sie ja wohl nicht befallen sind, sonst würde er diese ja nicht zum Verkauf anbieten. Er schreibt mir daraufhin, das ich die Kisten mit den Holzwürmern gerne haben kann, aber dann soll ich mich gefälligst auch nicht beschweren.

 

Bei ebay habe ich angerufen, aber wirklich geholfen haben sie mir nicht. Laut ebay soll ich dem Transaktionsabbruch zustimmen, aber genau das will ich nicht. Ich möchte nur meine ersteigerte Ware. Ich fühle mich ein bisschen verkohlt vom Verkäufer und denke, der Preis war ihm zu gering, ich hatte wirklich Glück.

 

Ich kann doch darauf bestehen, die Kisten so zu bekommen, wie ich sie erstigert habe, oder nicht? Was würdet ihr machen? Es geht mir auch ums Prinzip.

 

Viele Grüße

bibo

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Hallo,

der Verkäufer soll dir deine Ware nach eingang der Bezahlung wie beschrieben liefern.

 

Transaktionsabbruch kannst du getrost ablehnen.

 

Natürlich hast du Glück gehabt, aber das ändert nichts daran, dass ihr einen Vertrag habt, den er nicht einseitig lösen kann.

 

Nach seinem Handel mit diesen Obstkisten (kein Privater hat davon soviel "nur mal so") muss er eh aufpassen, dass er nicht "auffliegt". (Schreib ihm das aber nicht, das könnte er als "Erpressung" deuten.)


Ich würde dem Verkäufer Beine machen und vorab daran erinnern, dass er mir das zu liefern hat, was er beschrieben hat, keine minderwertige Ware oder Ausschuß.

 

LG

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