25-12-2018 21:43
Hallo, habe per Sofortkaufen ein Handy gekauft, wobei der Verkaeufer nur Barzahlung bei Abholung und DHL-Versand auf ebay anbot. Da ich keine Abholung plane, vertraute ich auf Paypal als Zahlungsmethode. Jetzt moechte der Verkaeufer (ebay-Mitglied seit 2014), dass ich per Ueberweisung bezahle und lehnt paypal ab. Halte ich den Vertrag nicht ein, dann will er das Handy ausserhalb ebay verkaufen und von mir die evtl. entstandene Preisdifferenz einfordern. Falls ich nicht bezahle, will er mich in Zahlungsverzug setzen mit seinen Anwaelten und auch Kosten fuer den Rechtsbeistand verlangen. Problem ist, dass ich keine Garantie habe, dass er nicht absichtlich das Handy um 200 Euro billiger verkauft bzw. den Verkauf so belegt und von mir die Differenz verlangt. Danke vorab fuer die Hilfe.
Jetzt moechte der Verkaeufer (ebay-Mitglied seit 2014), dass ich per Ueberweisung bezahle und lehnt paypal ab.
Das hattet ihr vertraglich auch so vereinbart - einen Rechtsanspruch auf eine andere Zahlungsweise hast du daher nicht.
Halte ich den Vertrag nicht ein, dann will er das Handy ausserhalb ebay verkaufen und von mir die evtl. entstandene Preisdifferenz einfordern.
Da dürfte er schlechte Karten haben, eine solche Preisdifferenz von dir einfordern zu können.
Falls ich nicht bezahle, will er mich in Zahlungsverzug setzen mit seinen Anwaelten und auch Kosten fuer den Rechtsbeistand verlangen.
Die Kosten für eine Inverzugsetzung kann er nicht von dir verlangen. Als Verzugsschaden kann er nur jene Kosten verlangen, die ihm nach einem Verzug entstehen und die einer Beitreibung seiner Forderungen dienen.
Hallo,
Ich habe einen Käufer wie dich schon verklagt und gewonnen,das Gesicht vom Ihm sehe ich immer noch vor mir als er bezahlen muste ,bei Privatverkäufern wie ich einer bin hast du kein Recht zurück zutreten, nur weil dir die Zahlungsweise nicht passt.
bevor man kauft gibt es immer dir drei Sachen zu beachten :LESEN;DENKEN DANN KAUFEN
ich würde dich verklagen,und dann wird es teuer,Handy +Amwaltskosten +Gerichtskosten
@rexundu15 schrieb:Hallo,
Ich habe einen Käufer wie dich schon verklagt und gewonnen,das Gesicht vom Ihm sehe ich immer noch vor mir als er bezahlen muste ,bei Privatverkäufern wie ich einer bin hast du kein Recht zurück zutreten, nur weil dir die Zahlungsweise nicht passt.
bevor man kauft gibt es immer dir drei Sachen zu beachten :LESEN;DENKEN DANN KAUFEN
ich würde dich verklagen,und dann wird es teuer,Handy +Amwaltskosten +Gerichtskosten
Wer soll dir das glauben? Ich jedenfalls nicht.

Guten Abend ...
Solche Helden wie dich hatte ich auch scho ein paar Mal .
Nicht in der Lage eine AB richtig zu lesen und anschließend sich auch noch im Recht fühlen .
Sei doch einfach nur froh dass dir der Verkäufer entgegenkommt und Überweisung einräumt .
Du hast einen Vetrag zu erfüllen .
Also bezahle schleunigst .
Problem ist, dass ich keine Garantie habe, dass er nicht absichtlich das Handy um 200 Euro billiger verkauft bzw. den Verkauf so belegt und von mir die Differenz verlangt.
Nee das ist nicht das Problem!
Das Problem bist DU! Kaufst und willst nicht bezahlen..soetwas braucht kein VK.
Wenn Du hier nicht klar kommst und meinst nach Gutdünken handeln zu können bist Du hier falsch.
Gerade weil Du kürzlich erst ne Menge geld in den Sand gesetzt hast, ist es um so unverständlicher, dass Du schon wieder so unvorsichtig bist und auf irgendwas vertraust, was nie in der Artikelbeschreibung stand.
Wenn kein Paypal angeboten ist, dann kannst du weder drauf vertrauen, dass es Dir gewährt wird so zu zahlen, noch kannst du es verlangen. Der Verkäufer kann dagegen verlangen, dass Du so zahlt, wie es angeboten ist: Bar bei Abholung.
Wenn gleichzeitig Versand angeboten ist, so hättest Du den Verkäufer fragen müssen, welche Zahlungsart bei Versand in Frage käme - und erst dann entscheiden müssen, ob Du kaufst oder nicht.
Nun hast du einen rechtsgültigen Kaufvertrag. Dieser Verkäufer scheint ja zumindest zu existieren und das Angebot echt zu sein. Es ist also Deine Entscheidung, ob Du abholst, überweist oder es drauf ankommen lässt, Dich verklagen zu lassen - sei es nun auf Schadenersatz oder auf Zahlung des Kaufpreises + Anwalts- und Gerichtskosten.
@tom2377 schrieb:Hallo, habe per Sofortkaufen ein Handy gekauft, wobei der Verkaeufer nur Barzahlung bei Abholung und DHL-Versand auf ebay anbot. Da ich keine Abholung plane, vertraute ich auf Paypal als Zahlungsmethode. Jetzt moechte der Verkaeufer (ebay-Mitglied seit 2014), dass ich per Ueberweisung bezahle und lehnt paypal ab. Halte ich den Vertrag nicht ein, dann will er das Handy ausserhalb ebay verkaufen und von mir die evtl. entstandene Preisdifferenz einfordern. Falls ich nicht bezahle, will er mich in Zahlungsverzug setzen mit seinen Anwaelten und auch Kosten fuer den Rechtsbeistand verlangen. Problem ist, dass ich keine Garantie habe, dass er nicht absichtlich das Handy um 200 Euro billiger verkauft bzw. den Verkauf so belegt und von mir die Differenz verlangt. Danke vorab fuer die Hilfe.
wie kommst Du auf die "grandiose" Idee via Paypal bezahlen zu wollen wenn nur Barzahlung bei Abholung seitens des VK`s angeboten worden ist?
Das ist kein Grund um vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten zu können......
Nenn` mal bitte die entsprechende Artikelnummer.....
Rechtliche Fragen solltest Du mit einem Anwalt besprechen - so wie Du den Fall schilderst (unter der Voraussetzung das es sich um einen Privatverkäufer handelt) könnte diese über seinen Anwalt die Differenz bei einem "erneuten" Verkauf einfordern.
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