30-05-2018 19:45
Hallo liebe Ebay Community!
Ich habe mir von einem gewerblichen Verkäufer ein Ticket für Rock-Im-Park 2018 erstanden und als Zahlung eine Barzahlung vereinbart. Der Verkäufer gibt auf seiner Verkaufsseite an, dass er diese am Freitag um 14 Uhr vor dem Festival verkauft. Da die Konzerte laut Spielplan bereits um 13 Uhr beginnen, empfand ich dies zwar schon als Grenzwertig aber da der Verkäufer sehr gute Bewertungen hat, empfand ich das als aktzeptabel gegenüber dem Umstand, dass Ticket aus welchen Gründen auch immer, dann garnicht zu erhalten.
Zu meinem Bedauern habe ich erst im Nachhinein erfahren, dass bereits am Donnerstag Einlass zum Campingelände ist. Da mir dieser aufgrund der erst am Freitag stattfindenden Übergabe komplett verloren geht, habe ich den Verkäufer Telefonisch kontaktiert und ihm aufgrund des Oben beschriebenen Grundes von meinem Ersuch informiert, vom Vertrag zurückzutreten. Dieser reagierte, fast schon routiniert, aufgebracht und drohte mir mit einem Anwalt wenn ich zu besagtem Tag das Ticket nicht bezahle, da bei Tickets und ähnlichen Verkaufsgütern nach § 312 g Abs.2 Nr. 9 BGB keinerlei Widerrufsrecht besteht. Nachdem ich mich eingelesen habe, würde ich als Laie sagen, dass dies auch den Tatsachen entspricht. Zwar hat er mir angeboten die Tickets morgen selbst abzuholen, da dies aber mit Bahnkosten von fast 50€ in Verbindung steht, ist dies für mich keine Option.
Meine Frage ist nun, da er in der Verkaufsbeschreibung bereits angibt, die Tickets erst am Freitag zu liefern obwohl bereits am Donnerstag das Camping beginnt, habe ich da Chancen?
Hallo fatum69
Dein Verkäufer hat klare Vorgaben gemacht.
Und du hast diese beim Kauf akzeptiert.
Fahr da hin und hole die Tickets wenn du unbedingt schon
am Donnerstag auf den Platz willst.
@fatum69@ schrieb:Hallo liebe Ebay Community!
Ich habe mir von einem gewerblichen Verkäufer ein Ticket für Rock-Im-Park 2018 erstanden und als Zahlung eine Barzahlung vereinbart. Der Verkäufer gibt auf seiner Verkaufsseite an, dass er diese am Freitag um 14 Uhr vor dem Festival verkauft. Da die Konzerte laut Spielplan bereits um 13 Uhr beginnen, empfand ich dies zwar schon als Grenzwertig aber da der Verkäufer sehr gute Bewertungen hat, empfand ich das als aktzeptabel gegenüber dem Umstand, dass Ticket aus welchen Gründen auch immer, dann garnicht zu erhalten.
Zu meinem Bedauern habe ich erst im Nachhinein erfahren, dass bereits am Donnerstag Einlass zum Campingelände ist. Da mir dieser aufgrund der erst am Freitag stattfindenden Übergabe komplett verloren geht, habe ich den Verkäufer Telefonisch kontaktiert und ihm aufgrund des Oben beschriebenen Grundes von meinem Ersuch informiert, vom Vertrag zurückzutreten. Dieser reagierte, fast schon routiniert, aufgebracht und drohte mir mit einem Anwalt wenn ich zu besagtem Tag das Ticket nicht bezahle, da bei Tickets und ähnlichen Verkaufsgütern nach § 312 g Abs.2 Nr. 9 BGB keinerlei Widerrufsrecht besteht. Nachdem ich mich eingelesen habe, würde ich als Laie sagen, dass dies auch den Tatsachen entspricht. Zwar hat er mir angeboten die Tickets morgen selbst abzuholen, da dies aber mit Bahnkosten von fast 50€ in Verbindung steht, ist dies für mich keine Option.
Meine Frage ist nun, da er in der Verkaufsbeschreibung bereits angibt, die Tickets erst am Freitag zu liefern obwohl bereits am Donnerstag das Camping beginnt, habe ich da Chancen?
Hallo zurück,
jetzt hast Du soviel geschrieben, aber dennoch die Artikelnummer vergessen, gib die bitte noch an.
Das ist ja ein Herzchen!:
https://www.ebay.de/itm/ROCK-IM-PARK-FESTIVAL-3-TAGESKARTEN-01-06-18-03-06-18-INKL-CAMPING-UND-PARKE...
Da die Widerrufsbelehrung komplett (!) fehlt, hat er Dich rechtlich nicht über den Widerruf informiert, also kannst Du unbegrenzt lange den Kauf widerrufen, was Du auch sofort (!) per Mail tun solltest.
Weigert er sich dann immer noch, würde ich ihm ankündigen, das Angebot von der Wettbewerbszentrale prüfen zu lassen, was ihn leicht einen vierstelligen Eurobetrag kosten kann.
Und mit dem Anwalt kann er drohen, bis er schwarz wird.
@neues_eu-recht Hat er nicht? Ganzen unten steht:
"Alle angegebenen Preise sind Endpreise inklusive Mehrwertsteuer.
Es besteht kein Widerrufsrecht:
Sie können ihre Willenserklärung nicht widerrufen.
Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht."
edit
poti hat leider Recht, sorry!
@Anonymous @poti_1@neues_eu-recht Das ist im Prinzip korrekt. Wie bereits erwähnt jedoch, befand sich das Campen am Donnerstag nicht in der Sphäre dessen, was ich zum Zeitpunkt des Kaufes für Relevant hielt.
Vielen Dank an alle für die Antworten, ich weiss jetzt nicht genau welche von den vielen Antworten ich als Lösung markieren soll 🙂