14-09-2017 11:42
Hallo!
Ich ersteigerte einen technischen Artikel für 3000€ bei einem gewerblichen Verkäufer.
Beim Erhalt und Öffnen eines Schutzkoffers, der als Produktbestandteil mit zur Auktion gehörte, fiel sofort auf, das ein Anteil des Artikels so abgebrochen war, das der irreparabel kaputt war. Dieser abgebrochene Anteil lag bereits beim Öffnen des Koffers so in einem separaten Fach, das dies nicht beim Transport entstanden sein kann, sondern bereits vor Versand aufgetreten sein muss. Ich bat primär darum, mir als Tausch einen intakten Artikel als Ersatz zuzusenden, dies erfolgte leider nicht.
Ein Ebay - Fall wurde eröffnet, der Casus mit Fotos zu Details dokumentiert, der Artikel mitsamt Koffer zurückgeschickt und durch Ebay der Fall geschlossen / bei PayPal die Rücküberweisung eingeleitet.
Nun - 4 Monate später - erhielt ich ein Schreiben, ich solle sofort den Betrag überweisen, sonst würde er Klage einrichen. Der Artikel sei intakt versand worden, als Belege fügte er Bilder bei, die ohne erkennbare Seriennummer bereits für die Anzeige verwendet wurden - mit dem Hinweis auf abweichende Seriennummern
In meinen Augen hat der Verkäufer den Artikel defekt versendet und ich habe primär nichts Weiteres zu veranlassen. Liege ich hier falsch ?
Pack die Unterlagen zusammen und mach einen Besuch bei der Polizei.