13-02-2013 15:42
habe eine Hose günstig (1€) ersteigert. In der Beschreibung stand Gr.36, daraufhin habe ich geboten. Als die Ware kam stand im Schild bzw. 2 Schildern Gr.38
Ich habe es reklamiert und um Rückabwicklung gebeten, da die Hose zu groß ist und ich sie nicht tragen kann.
Die Dame hat dies verweigert, worauf ich einen Fall eröffnet habe.
Die Frage ist jetzt, da ich in letzter Zeit häufiger das Problem hatte und dann immer auf den Versandkosten sitzen geblieben bin, ob ich aus Prinzip, einen Anwalt einschalten sollte. Es ist nicht meine Art aber irgendwie komme ich mir ziemlich veralbert vor.
Ebay wird, wenn überhaupt nichts machen, da ich nicht über Paypal zahlen konnte.
Bitte um Meinungen
Vielen Dank im vorraus
angelhart,
lasse dich nicht veralbern, wirst mit Sicherheit einen Anwalt finden der für dich Tätig wird.
Zuerst wird er der Verkäuferin einen Brief schreiben und diese zur Rückabwicklung auffordern, Problem ist nur das du auf diesen Kosten warscheinlich sitzen bleiben wirst, däfür könnte man sich
zwei neue Hosen kaufen.
Schließe den Fall, bewerte negativ und gib bei Artikel wie beschrieben nur einen Stern.