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Ware ersteigert, VK verkauft sie nach 4 Tagen an anderen Käufer

Ist das rechtlich ok, wenn man Ware ersteigert, die auf Abholung und Barzahlung bei Abholung ist, und der VK verkauft sie einfach 4 Tage nach Auktion an jemand anderen? Und das obwohl der Käufer den VK gleich nach Auktionsende und innerhalb der weiteren 4 Tage den VK mehrmals über ebay Nachrichten angeschrieben hat und  wegen Abholtermin angefragt hat und gefragt hat, warum der VK sich denn nicht melde? Außerdem hat der Käufer mehrmals versucht, den VK über seine Handynummer zu erreichen, aber der ist nie dran gegangen,. und die Mailbox war an, der Käufer hat dort Nachricht hinerlassen.

Erst am 4 . tag (heute)  hat der VK sich über ebay Nachrichten germeldet,seine Festnetznummer durchgegeben und dann im Telefonat mitgeteilt, dass er die Ware an jemand anderen verkauft habe, da er mehrmals den Käufer kontaktiert habe , aber der Käufer sich nicht gemeldet habe (!!!) Derweil hat der Käufer sämltlich ebay nachrichten vom 29.03. - 02.04. an den VK gespeichert und hat  bis auf die Nachricht heute  zuvor keine einzige  ebay-Nachricht vom VK nach  Auktiosende erhalten.

Aus welchen gründen auch immer die Kommunikation nicht geklappt hat, obwohl der Käufer seine ebay-Nachrichten gesendet und als Beweis hat  - darf der VK deshalb nach dem 4. Tag die Ware an jemand anderen verkaufen?

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