09-07-2013 19:04
Hallo,
habe letzte Woche einen gebrauchten Schuh ersteigert.(Kein Paypal...)
Artikelnummer:151066657582
Er ist nicht wie angegeben in 38 sondern 38,5 bei mir angekommen. Der Schuh ist toll und schön aber leider unbrauchbar für mich da dieses "0,5" leider viel zu groß ist und nicht den Angaben entspricht. Zudem sieht er nicht wie "3 mal getragen" aus und ist auch nicht besonders sauber.
Ich fühle mich etwas getäuscht wegen der Größe und eben auch den Zustandsangaben.
Habe der Verkäuferin höflich mein Problem mit dem Artikel geschildert. Ich habe Sie gebeten, den Artikel zurückzunehmen und mir das Geld zu überweisen, bin sogar bereit das Porto zu übernehmen, sie hatte ja schließlich die Gebühren. Sie bietet mir nun folgende Lösung an:
"Ich würde ihnen den Vorschlag machen sie stellen die Schuhe in Ebay für Startpreis(1€) einer Auktion ein. Den Rest werde ich ihnen dann überweisen. So das sie am Ende auf 56 € kommen."
Ich weiß nicht was ich davon halten soll?!
Mich würden eure Erfahrungen und Lösungen in solchen / ähnlichen Fällen interessieren, da dies meine erste Falleröffnung ist.
Habe sonst nur gute Erfahrungen machen dürfen 🙂
Vielen Dank im Voraus
LG nora
Hallo, schließe mich @ meinehexe11 an.
Die 1/2 Nummer könnte man mit einer Einlegesohle ausgleichen. Das wäre das geringste Problem.
Da du mit Überweisung gezahlt hast, bleibt dir wirklich nur, deiner VK ein Schreiben zu schicken, imdem du die Rücknahme erwartest.
Sie muß dich so stellen, als hätte der Verkauf nie stattgefunden.
Heißt: 2x Porto und den Kaufpreis.
Idealerweise überweist dir die VK die Kosten für den Rückversand der Turnschuhe, nach Geldeingang scgickst du die Treter sendungsverfolgt zurück, danach erstattet sie dir den Kaufpreis und den Hinversand.
Auf die Otion ,die Treter selber wieder einzustellen, würde ich mich nicht einlassen.
Schon ziemlich dreist.
Auch die Aussage: 3x getragen+ gern getragen ist für mich ein Widerspruch in sich.
Du kannst über Ebay einen problemfall melden. Das bringt dir aber nicht die Kohle.
Den Fall kannst du dann mit Verwarnung an den VK schließen.
Zum Schluß bleibt dir ja noch die Bewertung, aber nicht im Groll, dafür hast du 60 Tage Zeit.
LG ete210