20-02-2014 12:48
Hallo!
Ich habe bei einem Händler ein Kleidungsstück gekauft, leider paßt es aber nicht.
Der Händler ist zur Rücknahme bereit und hat einen Fall geöffnet, um den Kauf rückgängig zu machen.
Leider weiß ich jetzt nicht, ob ich zuerst die Erstattung der Kosten abwarten soll, bevor ich die Ware zurücksende oder ob es üblich ist, sofort zurückzusenden und dann auf die Überweisung zu warten?
In der Nachricht steht ja, ich soll dem Abbruch der Transaktion erst zustimmen, wenn ich den Betrag auf dem Konto habe.
Leider hat der Händler sich nicht dazu geäußert, wie die Reihenfolge der Rückabwicklung ist.
Und noch was: Das Kleidungsstück kam in einem Umschlag, kann ich das auch im Umschlag und per Einwurf-Einschreiben zurücksenden? ich meine, damit es auch sicher ankommt und ich im Zweifelsfall einen Nachweis habe? Ist ja viel preiswerter als ein Paket.
Vielleicht mag mir jemand ganz kurz die Fragen beantworten!?
Vielen Dank schon mal!