07-04-2017 13:28 - bearbeitet 07-04-2017 14:00
Hallo zusammen,
Ich habe vor kurzem einen Preisvorschlag von 2800€ gesendet, daraufhin hat mir der Verkäufer per Mail einen Preis von 2990€ unterbreitet den ich auch zugestimmt habe, jedoch hat er dem Preisvorschlag von 2800€ akzeptiert. Ein User hier meinte der in der Mail abgemachte Preis ist gültig da auch wenn er den niedrigen Preisvorschlag akzeptiert hat, begründung: er musste das ja annehmen bevor jemand anderes auf Sofort kauf drückt. Aber dann hätte mir der VK ja auch einen Gegenvorschlag senden können mit der vereinbarten Summe! Wie sieht das denn nun aus, was gilt?
Vg
Hallo @prometheus150586
also nur meine persönliche Meinung:
Du hast einen Preisvorschlag abgegeben von 2800 Euro
Dein Verkäufer macht Dir per Mail einen Gegenvorschlag von 2990 Euro.
Du stimmst zu - Kaufvertrag abgeschlossen.
Dein Verkäufer nimmt den Preisvorschlag von 2800 Euro von Dir an, um die Auktion zu beenden.
Warum hat er dies gemacht? Bei offenen Preisvorschlägen müssen diese vom Verkäufer entweder abgelehnt oder angenommen werden, damit das Angebot vom Verkäufer beendet werden kann.
Um Dich nicht zu verwirren und Zeit zu sparen, hat der Verkäufer Deinen Vorschlag zum Schein angenommen, um das Angebot schnell zu beenden, damit nicht noch jemand Dir den Artikel im Sofortkauf wegschnappen kann.
Hätte er Dir noch einen Gegenvorschlag gemacht, hätte es ja noch einmal länger dauern können und die Gefahr, dass in der Zwischenzeit jemand sofort kauft, wäre noch vorhanden gewesen.
Meiner Meinung nach ist der Kaufvertrag über 2990 Euro getätigt worden. Ich bin aber kein Jurist. Entscheidend ist hier aber der Zeitpunkt, zu dem ihr zu einer übereinkommenden Vereinbarung geschritten seid.
@prometheus150586
Nach dem Ablauf hatte ich dich hier auch schon gefragt. Wenn es sich so abgespielt hat, wie katzenjogi es hier als Ablauf beschrieb, dann gilt der Preis von 2.990 EUR. Dein Angebot für 2.800 EUR hätte in diesem Falle dann über Gegenvorschlag und Annahme desselbigen zu einem rechtswirksamen Vertragsabschluss geführt. Die spätere Annahme des Preisvorschlages von 2.800 durch den Verkäufer hätte keine Basis mehr gehabt und kann auch nicht als neuer Antrag nach § 150 BGB betrachtet werden, da ein Vertrag bereits geschlossen wurde.